zurück zur Übersicht

Chihuahua Hündin

von Danie H.

Hallo, unsere Nachbarin hat seit ca. 9 Monaten eine Chihuahua Hündin. Wir sind sehr besorgt um das Tier, denn es bekommt von der Besitzerin keinerlei Tierliebe, ist ständig alleine und Spaziergänge sind gerade mal 5-10 Minuten 3 Mal am Tag. Der Hund läuft sehr verängstigt hinterher. Ich glaube, dass mit der Hündin eher Geld verdient werden soll mit einer Zucht, da die Tochter einen Chihuahua Rüden besitzt. Die Hündin tut mir sehr leid. Jetzt ist die Halterin wieder nicht da und die Kinder führen die Hündin aus. Heute genau einmal um den Block, keine 5 min und wieder in die Wohnung - fertig aus. Was kann man dagegen machen? Das ist keine Tierliebe, eher Tierquälerei. Hündin humpelt mit dem Hinterbein.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Eine starre gesetzliche Regelung, wie lange ein Hund am Tag allein sein darf bzw. wie lang die Spaziergänge sein müssen, gibt es nicht und ist vom Einzelfall abhängig. Die Voraussetzungen für eine artgerechte Hundehaltung finden sich unter anderem im Tierschutzgesetz und in der Tierschutz-Hundeverordnung (TierSChHuV). In § 2 der TierSChHuV sind die allgemeinen Anforderungen an die Hundehaltung genannt. Danach ist einem Hund ausreichend Auslauf im Freien sowie ausreichend Umgang mit der Betreuungsperson zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen. Was im Einzelfall “ausreichender Auslauf und Umgang mit der Bezugsperson“ ist, ist schwierig zu sagen und kann bzw. muss letztlich vom zuständigen Veterinäramt beurteilt werden. Wenn Sie Sorge um das Wohl der Hündin haben, wenden Sie sich daher entweder zunächst an die Hundehalterin selbst oder an das zuständige Ordnungs- oder Veterinäramt und schildern Sie den Fall. Da Sie Ihre Meinung und Eindrücke wiedergeben, ist es wichtig diese auch als solche zu kennzeichnen. Behaupten Sie daher nicht als Tatsache „das ist Tierquälerei“, da dies unter Umständen eine strafbare Beleidigung o. ä. sein könnte, gegen die die Hundehalterin vorgehen könnte. Handelt es sich um einen begründeten Verdacht einer nicht artgerechten Haltung können die genannten Ämter die erforderlichen Maßnahmen einleiten, z. B. einen Hausbesuch machen, dem Halter Auflagen zur Hundehaltung erteilen usw.

763.072 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung