zurück zur Übersicht Hund beißt Katze 04.08.2014 von Isabella O. Sehr geehrte Frau Fries, ein angeleinter Jagdhund hat meinen Kater so sehr gebissen, das er schon 2 mal operiert wurde. Die Versicherung ist bereit 80 % zu zahlen. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob sie alle Kosten zu 80 % bezahlen. Gibt es da eine Grenze bei Versicherungen und müssen die nicht eigentlich die 100 % komplett übernehmen? Vielen Dank Gruß, Isabella O. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass ein Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht, bei Verletzungen eines Menschen ist auch Schmerzensgeld zu zahlen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden, so dass der Hundehalter bzw. die Versicherung dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. Schuld- und Haftungsfragen lassen sich nicht pauschal beantworten und müssten im Streitfall letztlich von einem Gericht geklärt werden. Im Ergebnis kommt es in der Regel zu einer Quotelung des Schadens, z.B. 50/50 oder 80/20 usw., so wie dies die Versicherung bereits angeboten hat. Da sich der Tierhalter des verletzen Tieres die von seinem Tier ausgehende „Tiergefahr“ anrechnen lassen muss, kommt es nur sehr selten dazu, dass der Tierhalter des verletzten Tieres 100 % seiner Kosten erstattet bekommt. Dies hängt jedoch von den Einzelheiten des Vorfalles ab. Da die Versicherungen üblicherweise (zunächst) nur die Übernahme der Kosten in Höhe von 50 % zusagen, ist die Übernahme von 80 % bereits ein gutes Ergebnis. Ob Sie einen Anspruch auf Zahlung des kompletten Schadensersatzes haben, läßt sich wie oben gesagt, nur bewerten, wenn der Vorfall im Detail bekannt wäre. Geltend machen können Sie die Ihnen aus dem Beißvorfall entstandenen notwendigen Kosten, also z.B. Tierarztrechnungen und Fahrtkosten. Hiervon würde die Versicherung dann jeweils 80 % ausgleichen. Da Sie jedoch eine Schadensminderungspflicht haben, könnte die Versicherung z.B. Abzüge bei den Fahrtkosten machen, wenn Sie einen Tierarzt in weiter Entfernung auswählen, statt dem Tierarzt vor Ort.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass ein Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht, bei Verletzungen eines Menschen ist auch Schmerzensgeld zu zahlen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden, so dass der Hundehalter bzw. die Versicherung dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. Schuld- und Haftungsfragen lassen sich nicht pauschal beantworten und müssten im Streitfall letztlich von einem Gericht geklärt werden. Im Ergebnis kommt es in der Regel zu einer Quotelung des Schadens, z.B. 50/50 oder 80/20 usw., so wie dies die Versicherung bereits angeboten hat. Da sich der Tierhalter des verletzen Tieres die von seinem Tier ausgehende „Tiergefahr“ anrechnen lassen muss, kommt es nur sehr selten dazu, dass der Tierhalter des verletzten Tieres 100 % seiner Kosten erstattet bekommt. Dies hängt jedoch von den Einzelheiten des Vorfalles ab. Da die Versicherungen üblicherweise (zunächst) nur die Übernahme der Kosten in Höhe von 50 % zusagen, ist die Übernahme von 80 % bereits ein gutes Ergebnis. Ob Sie einen Anspruch auf Zahlung des kompletten Schadensersatzes haben, läßt sich wie oben gesagt, nur bewerten, wenn der Vorfall im Detail bekannt wäre. Geltend machen können Sie die Ihnen aus dem Beißvorfall entstandenen notwendigen Kosten, also z.B. Tierarztrechnungen und Fahrtkosten. Hiervon würde die Versicherung dann jeweils 80 % ausgleichen. Da Sie jedoch eine Schadensminderungspflicht haben, könnte die Versicherung z.B. Abzüge bei den Fahrtkosten machen, wenn Sie einen Tierarzt in weiter Entfernung auswählen, statt dem Tierarzt vor Ort.