Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Da offensichtlich ist, dass Ihr Ex-Nachbar wußte, dass es sich um Ihre Katze, also um fremdes Eigentum handelte, hat er vorsätzlich auf fremdes Eigentum eingewirkt. Ob das Chippen und/oder Impfen jedoch einen Strafbare Sachbeschädigung im Sinne des § 303 StGB ist oder Sie einen Schadensersatzanspruch haben ist fraglich. Eine Sachbeschädigung kann nur vorsätzlich verwirklicht werden, Ihr Nachbar müßte dem Tier bzw. Ihnen also absichtlich einen Schaden hätte zufügen wollen. Sobald er dies nicht mit schädigender Absicht sondern im Gegenteil aus tierschützerischem Antrieb getan hat, ist schon fraglich, ob eine vorsätzliche Sachbeschädigung vorliegt. Auf der zivilrechtlichen Seite ist fraglich ob Ihnen tatsächlich ein Schaden bereitet wurde, eine Impfung ist ja grundsätzlich nichts schädliches, allerdings dann wenn Sie z.B. nachweisen könnten, dass der Kater diese Impfung bereits kurz zuvor erhalten hatte etc. Sofern in Ihrer Stadt/Gemeinde das Chipen freilaufender Katzen per Verordnung geregelt ist, wären Sie hierzu verpflichtet gewesen, so dass dies gegen einen Schaden spricht. Selbst wenn man unterstellt, dass das Impfen und Chippen grundsätzlich einen Schaden darstellt, dann ist die nächste Frage wie hoch der Schaden zu beziffern ist. Dies müßte letztlich ein Gericht entscheiden. Unabhängig von einer Strafanzeige bzw. der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, sollten Sie den Ex-Nachbarn schriftlich auffordern, es ab sofort zu unterlassen auf Ihren Kater, sprich auf Ihre Eigentum einzuwirken. Drohen Sie weitere rechtliche Schritte an, wenn er hiergegen verstößt. Des Weiteren könnten Sie sich bei dem Tierarzt, der sich ja aus dem Impfausweis ergibt, erkundigen, ob er tatsächlich Kenntnis davon hatte, es sich nicht um den Kater des Ex-Nachbarn handelte und wenn ja, warum er dennoch den Kater chipte und impfte.