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Katze verunreinigt angeblich Garten meines Vermieters

von Melanie H.

Sehr geehrte Frau Fries, ich bin vor etwas mehr als einem Jahr in meine Mietwohnung eingezogen und habe zwei Katzen mitgebracht. Die Katzenhaltung wurde von meinem Vermieter und seiner Frau ausdrücklich erlaubt, allerdings nur mündlich. Vor zehn Monaten ist mir ein kleines Kätzchen zugelaufen, welches meine Vermieterin zwei Wochen später gesehen hat und einverstanden war, dass ich sie behalten darf, allerdings Zusage auch mündlich. Sie wollte sie sogar schon selbst behalten, weil sie dachte, die kleine Katze würde niemandem gehören. Vorhin hat mich mein Vermieter zu sich zitiert und gesagt, ich müsste die kleine Katze weggeben, weil sie seit kurzem angeblich ihre Terrasse vollpinkeln und vollkoten würde. Auf meine Frage, ob er sie dabei gesehen hätte, meinte er, nein, aber sie würde öfters durch den Garten laufen. Ich sagte ihm darauf hin, dass es nicht sein kann, dass das meine Katze ist, die hinmacht, weil sie erst jetzt damit angefangen hätte, ich sie aber schon zehn Monate habe. Bei uns hier leben sehr viele Katzen, es könnte jede sein. Außerdem ist gerade Igel-Zeit, die überall hin machen, und Katzen machen nicht auf Terrassen und Tische, sondern ins Gebüsch oder Gras. Er drohte mir sogar, er würde sie, wenn sie das nächste Mal in seinem Garten wäre, einfangen und ins Tierheim bringen. Daraufhin habe ich ihm mit Anzeige gedroht, falls er sich das erlauben würde. Es passiert anscheinend immer nachts, weil morgens die Terrasse voll wäre. Warum soll meine Katze das plötzlich ohne Grund machen? Das hätte sie doch schon gleich von Anfang an gemacht, aber ein dreiviertel Jahr gab es keine Beanstandungen. Könnten Sie mir bitte einen Rat geben? Beweise dafür, dass es meine Katze ist, hat er nicht, er behauptet es halt. Vielen Dank und Grüße, Melanie

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zwar kann ein Vermieter nachträglich seine erteilte Genehmigung zur Katzenhaltung zurücknehmen, dies jedoch nur wenn sehr gewichtige Gründe vorliegen, z.B. Lärm- oder Geruchsbelästigung durch die Katze. Bei den von ihm behaupteten Verunreinigungen, müsste er zunächst nachweisen können, dass diese tatsächlich von dieser Katze stammen. Wie Sie bereits schreiben, handelt es sich jedoch offensichtlich nur um vage Vermutungen. Sollte er Ihre Katze tatsächlich ins Tierheim bringen, könnte er sich unter Umständen schadensersatzpflichtig machen, wenn Sie Ihre Katze z.B. nur gegen Zahlung der Verpflegungspauschale zurückbekommen. Je nachdem, was er dort zu der Katze angibt, also z.B. dass es sich um eine fremde Streunerkatze handelt und er den Eigentümer nicht kenne, könnte er sich unter Umständen zudem strafbar machen. Um es jedoch überhaupt nicht zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen, sollten Sie in einem netten Gespräch versuchen, eine gütliche Lösung finden. vielleicht lässt sich in einem Gespräch auch herausfinden, ob Ihre Katze gar nicht das eigentliche Problem ist, über das sich Ihr Vermieter ärgert. Oft werden die Haustiere nur vorgeschoben, um den eigentlichen Grund des Ärgers nicht ansprechen zu müssen. Sollte er Ihnen schriftlich die Haltung dieser Katze versagen, wenden Sie sich an einen Mieterverein oder einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, um diese prüfen zu lassen und gegebenenfalls dagegen vorzugehen.

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