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Wem gehört der Hund?

von Anka P.

Sehr geehrte Frau Fries, wir benötigen dringend Ihren Rat bezüglich der „Eigentumsverhältnisse“ eines Hundes. Folgender Sachverhalt: Mein Sohn, 19, war 4 Jahre mit einem Mädchen, 18, liiert. Sie lebte bis dato 3,5 Jahre bei uns. Sie brachte ihren Hund, den sie von ihrem Stiefvater geschenkt bekommen hatte, zu uns mit. Der Hund gehörte der ersten Frau des Stiefvaters, die dann leider verstorben ist. Nun lebt der Hund, ein Jack-Russel-Dackel-Mix auch seit 3,5 Jahren bei uns. Vor 2 Jahren zogen wir in ein Haus mit großem Garten und der Hund war in dieser Zeit lediglich ein paar Tage mit dem Mädchen bei ihren Eltern. Im Mai wurde der Hund von einem anderen Hund gebissen. Am Anfang war es nicht klar, ob er es überhaupt überlebt. Ich hatte den Eltern des Mädchen angeboten, dass sie gerne vorbeikommen können, um den Hund zu besuchen. Davon wurde jedoch nie Gebrauch gemacht. Dennoch teilte mir das Mädchen dann Ende Mai mit, egal ob sie mal auszieht oder was auch immer passiert, dass der Hund zu uns gehört. Ich hatte mehrmals um einen Kauf- bzw. Schenkungsvertrag gebeten. Sie meinte nur, es ist gesagt, dass der Hund bei uns bleibt, und sie das unschön findet, den Hund als Sache zu deklarieren. Ich hatte immer wieder nachgefragt, aber es wurde keine klare Aussage seitens des Mädchen, noch der Eltern getroffen. Nun ist der Fall eingetreten, dass sich mein Sohn und das Mädchen getrennt haben. Und sie auch den Hund mitnehmen will, da nun auf einmal alle so sehr an dem Hund hängen und er auch ein Andenken an die verstorbene Frau ist. Der Hund ist 8 Jahre alt und ist nun bei uns ein vollständiges Familienmitglied. Wir haben in den 3,5 Jahren alle Tierarztrechnungen, sowie Hundesteuer, Futter etc. gezahlt. Im Europäischen Impfausweis ist auch mein Name mit Adresse hinterlegt. Die Familie des Mädchen hatte auch nie angeboten, sich an den Kosten zu beteiligen. Wie verhalten wir uns jetzt richtig? Wir möchten den Hund nicht ohne weiteres aufgeben, da ich mich auf die Aussage der Schenkung verlassen habe. Wir bedanken uns im Voraus, Viele Grüße Anka P.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ob die Exfreundin Ihres Sohnes den Hund mitnehmen darf, also rechtlich gesprochen ein Herausgaberecht hat, hängt davon ab, ob Sie (noch) Eigentümerin des Hundes ist. Dass das Mädchen ursprünglich Eigentümerin des Hundes war, als sie ihn mit zu Ihnen brachte, scheint unproblematisch zu sein. Fraglich ist daher zum einen, ob sie das Eigentum durch Schenkung übertragen hat und zum anderen auch an wen genau, also an Sie, an Ihren Sohn oder an Sie beide gemeinschaftlich? In einem Streitfall müssten Sie die Schenkung beweisen können. Wie Sie bereits richtig im Gefühl hatten, wäre eine schriftliche Bestätigung des mündlichen Versprechens hilfreich gewesen. So müsste anhand von anderen Beweismitteln, z. B. durch Zeugenaussagen, versucht werden die Schenkung zu beweisen. Allein die Tatsache, dass Sie im Impfausweis stehen und die Rechnungen bezahlt haben, reicht für den Nachweis der Schenkung nicht aus. Auch, dass die Familie des Mädchens sich nicht an den Kosten beteiligt hat, sagt nichts hierüber aus, da diese sich unter Umständen gar nicht an den Kosten beteiligen musste, schließlich handelte es sich um den Hund der Tochter. Um es nicht zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen, sollten Sie versuchen, sich mit dem Mädchen zu einigen und dieses Ergebnis unbedingt schriftlich festhalten. So könnten Sie ihr z. B. anbieten, ihr den Hund abzukaufen, wobei Sie unbedingt festhalten sollten, dass dies ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht geschieht. Eine andere Möglichkeit wäre, die Ihnen entstandenen Kosten einzufordern und den Hund erst nach Erstattung dieses Betrages herauszugeben. Damit würden Sie ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Sollten Sie sich nicht einigen können und Sie den Hund behalten wollen, müsste letztlich ein Gericht hierüber entscheiden.

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