zurück zur Übersicht Schadenersatzvorderung von einem Anwalt, aber noch ohne Behörden 18.08.2014 von Thomas G. Sehr geehrte Damen und Herren, mein Hund wurde von einem anderen Hund (beide ohne Leine) angegriffen. Mein Hund ist ein Podenco und der andere ist ein Labrador, also beide in etwa gleicher Größe und beide waren anderthalb Jahre alt. Der Labrador war der Aggressor, dies beweisen auch die zahlreichen Schürfwunden an Hals und Kopf meines Hundes und der Labrador hat dabei keinen Schaden genommen. Die Besitzerin des Labradors griff mit ihren Händen zwischen die beiden Hunde und behauptet jetzt, mein Hund hätte sie gebissen, offen war nichts und geblutet hat auch nichts, doch jetzt fordert sie mich auf 20.500,00 € Schadenersatz plus ihre Anwaltskosten zu zahlen. Einen Zeugen gibt es auch, wir haben die Hunde zum Schluss getrennt, was recht lange dauerte, weil der Labrador sich am Kopf meines Hundes verbissen hat und nicht mehr los lassen wollte. Dies ist die Kurzfassung der Geschichte, um einfach mal einen Überblick der wichtigsten Punkte zu bekommen. Ich war und bin weder hundehaftpflicht-, noch rechtschutzversichert, deshalb hoffe ich, Sie können mir helfen. PS: Vielen Dank schon mal im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Thomas G. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Vorab grundsätzliche Informationen zur Haftung eines Hundehalters. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass ein Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht, bei Verletzungen eines Menschen ist auch Schmerzensgeld zu zahlen. Diese Haftung ist sehr weitreichend und kann auch Verletzungen umfassen, die der Hund nicht direkt, sondern nur mittelbar hervorgerufen hat. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. Die Mitschuld der verletzten Besitzerin des Labradors könnte in Ihrem Falle sogar so hoch sein, dass Ihre Haftung, sofern es überhaupt Ihr Hund war, der ihr die Bisswunden zugefügt hat, dahinter zurücktritt und die Besitzerin keinerlei Zahlungsanspruch hätte. Hierzu gibt es verschiedene Urteile, exemplarisch soll auf das Urteil des Landgerichts Bamberg, Urteil vom 10.07.2002, Az. 3 S 197/01, hingewiesen werden, das dem verletzten Kläger weder einen Schadensersatz- noch einen Schmerzensgeldanspruch zusprach. Da Ihr Hund dabei verletzt wurde, können Sie im Gegenzug den Ihnen hierdurch entstandenen Schaden (Tierarztkosten, Fahrtkosten zum Tierarzt) erstattet verlangen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Vorab grundsätzliche Informationen zur Haftung eines Hundehalters. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass ein Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht, bei Verletzungen eines Menschen ist auch Schmerzensgeld zu zahlen. Diese Haftung ist sehr weitreichend und kann auch Verletzungen umfassen, die der Hund nicht direkt, sondern nur mittelbar hervorgerufen hat. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. Die Mitschuld der verletzten Besitzerin des Labradors könnte in Ihrem Falle sogar so hoch sein, dass Ihre Haftung, sofern es überhaupt Ihr Hund war, der ihr die Bisswunden zugefügt hat, dahinter zurücktritt und die Besitzerin keinerlei Zahlungsanspruch hätte. Hierzu gibt es verschiedene Urteile, exemplarisch soll auf das Urteil des Landgerichts Bamberg, Urteil vom 10.07.2002, Az. 3 S 197/01, hingewiesen werden, das dem verletzten Kläger weder einen Schadensersatz- noch einen Schmerzensgeldanspruch zusprach. Da Ihr Hund dabei verletzt wurde, können Sie im Gegenzug den Ihnen hierdurch entstandenen Schaden (Tierarztkosten, Fahrtkosten zum Tierarzt) erstattet verlangen.