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Getrennt

von Nadine B.

Hallo, und zwar hätte ich eine Frage. Mein Mann und ich haben einen Hund (Daisy) damals aufgenommen. Der Hund läuft auf mich, ist auch bei Tasso auf meinen Namen gemeldet. Habe ihn vor einer Woche meinem Mann gegeben. Wir beide sind seit acht Wochen getrennt. Ich dachte, ich habe keine Zeit und kann dem Hund nicht das bieten, was er braucht. Doch jetzt habe ich erfahren, dass der Hund in einer fremden Wohnung sitzt, während mein Mann arbeiten ist. Es hieß, er nimmt den Hund mit zu seinen Eltern, doch jetzt wird der Hund zwischen seiner neuen Liebe und seiner Familie hin und her gereicht. Habe ich eine Chance, mir den Hund wieder zu holen und wenn ja, wie sollte ich vorgehen? Danke im Voraus ! Liebe Grüße Nadine B.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Entscheidend für die Beantwortung Ihrer Frage, ist die derzeitige Eigentumslage zu klären. Hierfür müsste zunächst geklärt werden, ob Sie bei Anschaffung des Hundes Alleineigentümerin oder ob Sie und Ihr Mann beide Miteigentümer des Hundes geworden sind, weil der Hund in der Ehe angeschafft wurde (wobei hierfür auch wichtig zu wissen wäre, ob Sie Gütertrennung vereinbart haben etc.) Wer für den Hund die laufenden Kosten zahlt und ihn angemeldet hat, ist hierfür nicht entscheidend und kann nur als Indiz herangezogen werden. Entscheidend ist vielmehr, wer bei der Entgegennahme des Hundes das Eigentum erwerben wollte/sollte. Dies läßt sich nicht ohne Kenntnis der Einzelheiten beurteilen. Des Weiteren ist die Übergabe des Hundes an Ihrem Mann vor einer Woche zu überprüfen. Hierin könnte eine Schenkung und damit die Eigentumsübertragung auf Ihren Mann, liegen. Ein Widerruf einer Schenkung ist jedoch nur in wenigen Ausnahmefällen möglich, für die sich aus Ihrer Schilderung jedoch leider Anhaltspunkte ergeben. Dass der Hund nicht wie angekündigt nur bei Ihren Schwiegereltern, sondern auch bei der neuen Freundin Ihres Mannes ist, reicht dafür nicht aus. Anders wenn Sie diese Vereinbarung z.B. schriftlich festgehalten und sich ein Rückkohlrecht für diesen Fall gesichert hätten. Versuchen Sie sich zunächst gütlich mit Ihrem Mann zu einigen und halten zum Nachweis das Ergebnis dieser Einigung schriftlich fest. Sollten Sie sich nicht einigen können, wenden Sie sich bei Bedarf an einen Fachanwalt/in für Familienrecht, da sich eine familienrechtliche Angelegenheit handelt.

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