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Katzenbaby

von Christine K.

Ich habe nachts vor meinem Wohnblock ein Katzenbaby gefunden. Ein paar Minuten später meldete sich eine junge Dame, dass sie das Katzenbaby schon mehrere Stunden sucht. Ich gab ihr die Katze. Eine Stunde später hörte ich wieder Geräusche und fand ein weiteres Katzenbaby. Da die junge Dame nur von einem Baby sprach und ich keine Daten zum Kontakt hatte, habe ich die Katze behalten. Ich habe noch einen Kater, welcher sich dem Baby gleich annahm. Ich war beim Tierarzt und habe alle Kosten getragen. Jetzt, nach fast zwei Wochen, rief mich das Tierheim an und meinte, sie haben gehört, dass ich ein Katzenbaby gefunden habe. Sie meinten, eine ältere Dame hat eine Katze mit drei Babys abgegeben und ein Baby fehlt noch. Was aber nicht passt, da ich zwei gefunden hatte. Das Tierheim will jetzt zu mir nach Hause und schauen, wo ich nichts gegen habe. Jedoch soll ich, wenn alles ok ist, die Katze bezahlen oder sie muss ins Heim. Dass ich bis jetzt alle Kosten hatte, ist dem Heim egal. Muss ich bezahlen, wenn ich noch nicht mal glaube, dass es die Katze ist, da es zwei Babys waren? Weiß nicht weiter. LG

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Rein rechtlich könnte es sein, dass Sie sich einer Fundunterschlagung strafbar gemacht haben, da Sie wussten, dass es sich bei dem Katzenbaby um fremdes Eigentum handelt und Sie diesen Fund offensichtlich nicht ordnungsgemäß angezeigt haben. Dass Sie die Kontaktdaten der jungen Dame nicht hatten und auch, dass sie nur ein Kitten suchte, ändert daran nichts, so hätten Sie z. B. das Tierheim, das Fundbüro, die Polizei oder die Feuerwehr über den Fund benachrichtigen müssen. Da die Katze nicht in Ihrem Eigentum steht, müssen Sie sie dem Berechtigten (schweren Herzens) zurückgeben. Ob Sie die Ihnen entstandenen Kosten erstattet verlangen könnten, ist fraglich, sofern Sie keine ordnungsgemäße Fundmeldung gemacht haben. Ob es sich bei dem Berechtigten allerdings tatsächlich um das Tierheim handelt, kann ich nicht beurteilen, dies müsste das Tierheim Ihnen nachweisen können. Wenn Sie die Katze also behalten möchten, zu deren und dem Wohl Ihres Katers handeln möchten und das Tierheim der Berechtigte ist, müssen Sie sich mit dem Tierheim einigen, da Sie sonst Gefahr laufen, die Katze tatsächlich an das Tierheim abgeben zu müssen.

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