zurück zur Übersicht Trennung vom Verlobten - Katzengeschwister 04.09.2014 von Sonja T. Ich habe mich vor zwei Monaten von meinem Verlobten getrennt. Da wir ein Geschwisterpaar Katzen haben (m&w) hatten wir beschlossen, dass die beiden nicht getrennt werden. Hierzu ist zu beachten (m) Thor ist sein Kater laut Vertrag, (w) Loona ist meine Kleine. Die beiden sind von Anfang an zusammen gewesen. Derzeitig sind beide Tiere bei mir, er hat innerhalb der zwei Monate nichts fürs Tier dazugegeben (Futter/Streu). Nun möchte er seinen Kater holen. Muss ich ihn aushändigen? Mit welchen Verhaltensänderungen muss ich bei meiner Kleinen rechnen? Thor soll zu ihm und gleichzeitig zu seiner neuen Partnerin, die bereits einen KATER im Besitz hat. Ist der kleine Kerl gefährdet? Bitte um baldige Antwort, denn mir liegt das Wohlbefinden der Tiere sehr am Herzen VLG Sonja T. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ob Sie Thor an Ihren Ex-Verlobten herausgeben müssen, hängt davon ab, ob er (noch) Alleineigentümer des Katers ist. Da Sie schreiben, dass der Kater laut Vertrag ihm gehört und Ihnen die Katze gehört, spricht dies dafür, dass jeder Alleineigentum an der jeweiligen Katze hat und sie nicht beide Gemeinschaftseigentum an beiden Katzen begründet haben. Da er somit Alleineigentümer des Katers wäre, hat sich daran durch Ihre Trennung nichts geändert und er hätte nach wie vor einen Herausgabeanspruch gegen Sie. Anders allerdings, wenn Sie bei der Trennung nachweislich vereinbart hätten, dass er Ihnen Thor überlasst und Ihnen damit rechtlich sein Eigentum überträgt. Dies müssten Sie im Streitfall nachweisen können. Hierfür spricht zwar, dass Sie Thor in Ihrem Besitz haben und Sie seitdem für sein Futter aufkommen. Ein Nachweis ist dies jedoch nicht. Um beurteilen zu können, ob Sie Thor herausgeben müssen und ob Sie dies nur gegen Erstattung der Ihnen entstandenen Kosten brauchen, müssten die Details und etwaige Beweise bekannt sein. Ihre Fragen nach den gesundheitlichen und psychischen Folgen für beide Katzen nach einer möglichen Trennung kann ich leider nicht beantworten. Wenden Sie sich hierzu an einen Tierarzt/in oder einen Katzenpsychologen/in.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ob Sie Thor an Ihren Ex-Verlobten herausgeben müssen, hängt davon ab, ob er (noch) Alleineigentümer des Katers ist. Da Sie schreiben, dass der Kater laut Vertrag ihm gehört und Ihnen die Katze gehört, spricht dies dafür, dass jeder Alleineigentum an der jeweiligen Katze hat und sie nicht beide Gemeinschaftseigentum an beiden Katzen begründet haben. Da er somit Alleineigentümer des Katers wäre, hat sich daran durch Ihre Trennung nichts geändert und er hätte nach wie vor einen Herausgabeanspruch gegen Sie. Anders allerdings, wenn Sie bei der Trennung nachweislich vereinbart hätten, dass er Ihnen Thor überlasst und Ihnen damit rechtlich sein Eigentum überträgt. Dies müssten Sie im Streitfall nachweisen können. Hierfür spricht zwar, dass Sie Thor in Ihrem Besitz haben und Sie seitdem für sein Futter aufkommen. Ein Nachweis ist dies jedoch nicht. Um beurteilen zu können, ob Sie Thor herausgeben müssen und ob Sie dies nur gegen Erstattung der Ihnen entstandenen Kosten brauchen, müssten die Details und etwaige Beweise bekannt sein. Ihre Fragen nach den gesundheitlichen und psychischen Folgen für beide Katzen nach einer möglichen Trennung kann ich leider nicht beantworten. Wenden Sie sich hierzu an einen Tierarzt/in oder einen Katzenpsychologen/in.