zurück zur Übersicht Welpe unterschlagen 04.09.2014 von Daniela W. Sehr geehrte Frau Fries, uns ist ein Welpe gestohlen worden im März. Ein Gericht hat bereits die Herausgabe des Hundes angeordnet und durch eine Zwangsvollstreckung die Rückholung versucht, jedoch schafft es die Beschuldete immer wieder sich mit Lügen oder Vertuschung aus der Affäre zu ziehen. Wir wissen nicht mehr weiter! Können Sie uns eine Taktik empfehlen, die wir einschlagen können, um auf legale Weise unseren Hnd zurückzubekommen? Beste Grüße Daniela W. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider erleben ich die geschilderte Situation, dass man ein zwar erfolgreich ein Herausgabeurteil erstritten hat, das Tier dennoch nicht herausbekommt, häufig und daher kann ich Ihre Verzweiflung nachvollziehen. Da die Vollstreckung eines Urteils nur mittels eines Gerichtsvollziehers möglich ist und Sie ihn bereits eingeschaltet haben, kann ich Ihnen leider keinen anderen Rat geben um den Hund zurückzubekommen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider erleben ich die geschilderte Situation, dass man ein zwar erfolgreich ein Herausgabeurteil erstritten hat, das Tier dennoch nicht herausbekommt, häufig und daher kann ich Ihre Verzweiflung nachvollziehen. Da die Vollstreckung eines Urteils nur mittels eines Gerichtsvollziehers möglich ist und Sie ihn bereits eingeschaltet haben, kann ich Ihnen leider keinen anderen Rat geben um den Hund zurückzubekommen.