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Katze von fremder Frau ohne mein Wissen ins Tierheim gebracht

von Nadine G.

Hallo, ich bin total hilflos. Habe vor zwei Tagen erfahren, dass meine Katze, eine Freigängerin, von einer Mitarbeiterin unserer nahegelegenen Diakonie, ins Tierheim gebracht wurde. Jedoch nicht in das nahegelegene, sondern in eines, wo sie ehrenamtlich tätig ist. Die Katze wurde in der Diakonie gefüttert und bekam Zutritt zu den Schlafräumen. Aufgrund dessen ließ sich meine Katze immer seltener zuhause blicken. Damit hatte ich mich abgefunden, da ich wusste, dass es ihr gut geht und ich immer mal wieder von einer weiteren Mitarbeiterin über sie Bescheid bekommen habe. Ich war total geschockt über die Nachricht, die Katze hätte nun plötzlich gestört, weil bei der Diakonie Umbaumaßnahmen durchgeführt werden. Im Tierheim nachgefragt erzählte man mir, die Katze sei bereits vermittelt. Es hat niemand versucht mit mir Kontakt aufzunehmen, obwohl die Katze tätowiert ist und die zweite Mitarbeiterin meine Adresse kennt. Was habe ich jetzt für Möglichkeiten meine Katze wiederzubekommen? Wie lange kann man die Katze nach einer Vermittlung zurückholen? Wie lange muss die Katze im Tierheim sein, bevor sie vermittelt werden darf? Sollte ich Strafanzeige gegenüber der Diakonie-Mitarbeiterin stellen?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ob eine Straftat vorliegt ist fraglich, hierfür sind die Details entscheidend, sprich welche Person Ihre Katze ins Tierheim gebracht hat und ob diese Person wusste, dass Sie die Eigentümerin sind. Dies müsste die Polizei letztlich ermitteln. Sollten Sie eine Strafanzeige erstatten, machen Sie dies am besten schriftlich und stellen gleichzeitig einen Strafantrag. Bitten Sie um Mitteilung des Aktenzeichens und des Ergebnisses. Da Sie nicht wissen, wer genau Ihre Katze im Tierheim abgegeben hat, stellen Sie dies in Ihrer Anzeige klar und teilen Ihre Vermutungen mit, um nicht eine falsche Person zu verdächtigen. Vielleicht wusste die Mitarbeiterin, die Ihre Adresse kennt, gar nichts von der Abgabe ins Tierheim. Sollte die Mitarbeiterin sie als Fund-/Streunerkatze abgegeben haben, hätte das Tierheim sie als Fundkatze behandeln müssen, zumal sie tätowiert ist. Zwar darf das Tierheim Fundtiere vermitteln, jedoch muss der neue Halter ausdrücklich auf den „Fundstatus“ und die rechtliche Folge hingewiesen werden, dass der Eigentümer das Tier innerhalb von sechs Monaten nach Fundanzeige zurückfordern kann und das Tier herausgegeben werden muss. Die Sechsmonatsfrist ergibt sich aus § 973 BGB. Dies wird in der Regel in den Tierschutzverträgen aufgenommen. Da Ihre Katze wahrscheinlich nicht innerhalb weniger Tage vermittelt wurde, gehe ich davon aus, dass sie dort bereits vor etwas längerer Zeit abgegeben wurde. Hier müsste daher weiter geprüft werden, wann genau sie dort abgegeben wurde. Zusätzlich zu der Sechsmonatsfrist, würde noch die Dreijahresfrist des § 977 BGB laufen, in der Sie die Katze zurückfordern könnten. Fordern Sie daher das Tierheim auf, Ihnen innerhalb von zwei Wochen Ihre Katze herauszugeben und um Mitteilung der Daten, wann Ihre Katze dort abgegeben und angeblich vermittelt wurde. Benennen Sie ein konkretes Datum und kündigen nach Ablauf der Frist weitere rechtliche Schritte an. Zu Beweiszwecken sollten Sie das Schreiben per Einschreiben versenden. Sollten das Tierheim sich weigern, könnten Sie sich an einen Anwalt wenden, um z. B. Akteneinsicht in die Ermittlungsakte zu erhalten und um das weitere Vorgehen und die Erfolgsaussichten prüfen zu lassen.

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