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Tierarzt-Pfusch?!

von Melanie M.

Hallo, ich habe am Montag meinen fünfjährigen Mischlingsrüden kastrieren lassen. Seltsam kam mir dabei vor, dass der Tierarzt die gesamten Hoden entfernen wollte. Er erklärte mir, dass er dies tut, um mögliche Entzündungen usw. zu vermeiden. Ergab für mich Sinn. Am Abend, als ich ihn dann abholen wollte, hatte er bereits im Käfig, in der Praxis seinen Trichter ab und leckte an seiner Naht. Die Sprechstundenhilfe sagte mir, das wäre nicht so wild und es würde noch ein wenig nachbluten, was man auch am Fußboden der Praxis sah. Als wir dann zuhause ankamen, lag mein Hund und schlief ruhig, bis ich ihm Wasser anbot. Er stand auf, und egal wohin er sich setzte oder ging, er verlor mehr und mehr Blut. Also fuhr ich zum Notdienst, welcher eine weitere OP einleitete. Die Tierärztin sagte mir nach der OP, dass sie selbst fast in Tränen ausbrach als sie sah, was der Tierarzt, der kastrierte dort angerichtet hatte. Sie selbst sagte mir, sie wäre am überlegen, den Arzt der Tierärztekammer zu melden. Die Blutgefäße waren laut ihrer Aussage nicht verödet worden. Am nächsten Morgen sollte ich meinen Hund dann wieder abholen, woraus aber auch nichts wurde, weil mein Hund als ich ankam bereits erneut in Blut lag ... Daraufhin sagte die Tierärztin, er solle in eine Tierklinik, also brachte ich ihn dorthin. Die Ärzte dort sagten, er müsste erneut operiert werden, gesagt, getan. Am Ende stellte sich heraus, dass der rechte Samenstrang nicht korrekt abgebunden worden sei und die Blutgefäße nicht verödet wurden. Nun meine Frage: Kann ich dagegen vorgehen? Wie wären meine Chancen? Und müsste der Tierarzt, der "versuchte" zu kastrieren, die gesamten Kosten übernehmen?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Bei der Frage nach der Tierarzthaftung handelt es sich um ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Tierarzt nicht die tiermedizinischen Kenntnisse und Erfahrungen eingesetzt hat, die von einem gewissenhaften Tierarzt erwartet werden können. Ein Behandlungsfehler liegt daher bei einer Pflichtverletzung des Tierarztes vor. Hier zeigt sich, warum dieses Rechtsgebiet für Tierhalter so schwierig ist, da der Tierhalter die Pflichtverletzung beweisen können muss. In einem möglichen Prozess ist diese Frage durch ein Sachverständigen-Gutachten zu klären. Lassen Sie sich von der zweiten Tierärztin einen ausführlichen Bericht ausstellen, in welchem Zustand Ihr Hund bei Einlieferung war und was sie vorgenommen hat. Lassen Sie sich zusätzlich auch von der Tierklinik einen solchen ausführlichen Bericht ausstellen. Haftbar macht sich der Tierarzt aber erst dann, wenn ihm auch ein Verschulden zur Last gelegt werden kann, wobei der Tierarzt wiederum beweisen muss, dass ihn kein Verschulden trifft. Ob und in welcher Höhe Sie einen Schadensersatzanspruch haben, kann daher nicht verbindlich beantwortet werden. Sie könnten sich zunächst schriftlich an den Tierarzt wenden und ihn zum Ersatz des Ihnen entstandenen Schadens auffordern. Benennen Sie ein konkretes Datum als Zahlungsfrist. Legen Sie ihm dafür die anderen Rechnungen in Kopie vor. Falls noch weitere Nachbehandlungen nötig sind, kündigen Sie an, dass weitere Kosten entstehen und geltend gemacht werden. Da ein Tierarzt über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen muss, wird er die Angelegenheit wahrscheinlich seiner Versicherung übergeben, die sich dann bei Ihnen meldet. Zusätzlich können Sie sich an die zuständige Landestierärztekammer wenden und den Fall dort schildern. Diese wird versuchen zwischen Ihnen zu vermitteln. Sollte er bzw. die Versicherung die Zahlung verweigern, sollten Sie sich unbedingt an einen Rechtsanwalt für Tierrecht wenden, um die Erfolgsaussichten und das entsprechende Kostenrisiko überprüfen zu lassen.

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