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Tödliche Beissattacke durch den Hofhund auf einem Wohnmobilstellplatz

von Brigitte S.

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Fries, am 08.08.2010 wurde mein Hund Charly (Pointer-Beagle Mischling, 8 Jahre) auf dem Wohnmobil-Stellplatz der Fam. W. von dem Hofhund Nelly, Golden Retriever der Familie W. plötzlich auf aggressive Art & Weise angegriffen und sofort in die Kehle gebissen, ohne auch nur die geringste Chance zu haben, sich dagegen wehren zu können. Trotz der Erstversorgung durch einen Tierarzt, der gerufen wurde, und einer anschließenden OP in der Tierklinik Lüneburg verstarb Charly am 09.08.2010 an den Folgen. Da Fam. W. sich weigert, die OP-Kosten zu tragen, zudem behauptet, dass auf dem Gelände Leinenzwang herrscht – das ist eine unverschämte Lüge, der Hofhund war und ist auch nie angeleint, wie ich kürzlich erneut feststellen konnte - zudem auch noch behauptet, dass nicht ihr Hund, sondern ein Hund unserer 42 Clubmitglieder, wir waren dort mit 22 Wohnmobilen, 8 Hunden und Kindern - meinen Charly tödlich verletzt hat, war ich leider gezwungen Klage einzureichen. Frau W. hielt es noch nicht einmal für nötig, sich nach dem Befinden von Charly zu erkundigen! Ich habe folgende Fragen: Das Gericht will jetzt von mir wissen, 1. welche Lebenserwartung Charly noch hatte, 2. den gesundheitlichen Zustand, 3. welchen Betrag man für die Neuanschaffung eines in etwa gleichwertigen Hundes ansetzen kann. zu 1.: Charly war zu dem Zeitpunkt der tödlichen Beißattacke 8 Jahre alt. Kann man damit rechnen, dass ein Hund ca. 15-16 Jahre alt wird? zu 2: Wie kann ich den gesundheitlichen Zustand zu dem Zeitpunkt - außer Impfpass und evtl. Arztbesuchen - nachweisen? zu 3.: Ich hatte Charly am 28.03.2009 durch eine Tierschutzorganisation bekommen, er war 1,5 Jahre bei mir. Die Schutzgebühr betrug damals € 150,-. Welchen Schadensersatzbetrag könnte man ansetzen? Für € 150,- bekomme ich sicher keinen ähnlichen Hund. Das Gericht hält € 400,- für zu hoch. Das Gericht will wohl nur € 75,- anerkennen, da Charly ja schon die Häfte seines Lebens hinter sich hatte. Ist das korrekt? Ich habe noch eine kleine Chihuahua-Mix-Hündin, die Schutzgebühr betrug 2010 € 250,- plus € 50,- Flugkosten. Einige Fakten aus dem Arztbericht: Unstillbare, tropfende Blutung aus der Tiefe, Wundhöghle bis Richtung Ohrgrund, Zungenbein frakturiert, Speicheldrüse verletzt, Muskelbäuch zerrissen, mgr Sickerblutung, Zunge mit hgr Hämatom (linksseitig). Für Ihre Hilfe, Tipps, etc. danke ich Ihnen im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Brigitte S. Anlage: Dies ist nicht der 1. Vorfall mit dem Hofhund der Fam. W.,(Das war 2007.) Auch als unser Club dort war, ging der Hofhund auf der Suche nach etwas Fressbarem in unsere Wohnmobile, egal, ob jemand drin war oder nicht. (Frau W. hatte uns gebeten, dem Hund nichts zu fressen zu geben, da er eine Allergie habe.) Am 07.08. musste einer unserer Mitglieder Frau W. bitten, ihren Hund wegzuholen, da er nicht vom Grill wegzubekommen war. Der Hofhund lief die ganzen Tage unbeaufsichtigt auf dem Wohnmobilstellplatz herum. Auch Frau B.(Homepage) empfand den penetranten, frechen Hofhund als sehr lästig und das Verhalten von Frau W. als sehr rücksichtslos. Er bzw. sie, es ist ja eine Hündin, lieferte sich mit ihrer Hündin eine handfeste Beißerei, wobei Maya ein Loch im Nackenfell mit nach Hause nahm. Daraufhin entfernte die Bäuerin den Hund zwar, aber am nächsten Morgen war er schon wieder da, diesmal noch mit Verstärkung eines zweiten Hundes. Da sich die Hunde von Frau B. daraufhin nicht mehr aus dem Wohnmobil hinaus trauten, zogen sie die Abreise vor.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich bedauere, dass Sie Ihren Hund auf so tragische Weise verloren haben und sich daraus auch noch ein Rechtsstreit entwickelt hat. Da bereits ein Gerichtsverfahren läuft und es hier um die entscheidende Frage der Beweisbarkeit des geltend gemachten Schadens geht, kann ich ohne die bisherigen Schriftsätze, die Beweisantritte und die vorhandenen Beweismittel zu kennen, leider keine hilfreiche Antwort geben. Aus Ihrer Schilderung entnehmen ich, dass Sie neben den OP Kosten auch Schadensersatz für Charly eingeklagt haben und die Gegenseite die Höhe beider Beträge bestreitet. Da Sie darlegungs- und beweispflichtig sind, reichen einfache Behauptungen nicht aus. Hierfür müsste im Zweifel als Beweismittel ein Sachverständigengutachten angeboten werden. Ob dies in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist und überhaupt noch angeboten werden könnte oder nicht bereits zu spät wäre, müsste geprüft werden. Wenden Sie sich bei Bedarf daher mit den gesamten Unterlagen umgehend an einen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin vor Ort und halten unbedingt die Frist ein, sofern das Gericht Ihnen eine solche zur Stellungnahme gesetzt hat. Sofern nicht bereits geschehen, könnten Sie sich auch an das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde wenden, in der der Hund gehalten wird und um Überprüfung bitten. Dies wird Ihren laufenden Schadensersatzprozeß zwar nicht beeinflussen, die Behörde kann jedoch Maßnahmen ergreifen, um zu vermeiden, dass weitere Beißvorfälle geschehen.

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