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Problem zwischen Katern und Nachbars Garten

von Rolf M.

Hallo, ist mir etwas peinlich die Frage, aber leider hatten wir heute ein unschönes Gespräch mit einer Nachbarin. Wir wohnen am Stadtrand und haben zwei ein Jahr alte Kater. Nun hatte die Nachbarin geklagt, dass die Kater ihr Auto zerkratzt hätten. Da wir den Meinung sind, dass wir in einem solchen Falle als Halter für Schäden haften und um keinen Konflikt heraufzubeschwören, haben wir das unserer Versicherung gemeldet. Diese hat den Schaden dann auch geregelt. Nun kam die Nachbarin und verlangt, dass wir dafür sorgen müssen, dass die beiden Kater auf unserem Grundstück bleiben und hat wohl auch einen Anwalt darauf angesprochen. Nun ist es uns mit zwei Kindern (6 und 9 Jahre) nicht möglich, die Kater zu Hauskatzen zu machen und wir wollen das eigentlich auch nicht. Die Nachbarin nennt als Grund die Hinterlassenschaften in ihrem Garten. Sie hat auch recht deutlich zu verstehen gegeben, dass sie auch nicht einsieht, eigene Maßnahmen zu ergreifen. Nun befindet sich unser Neubaugebiet an einem Naturschutzgebiet und es gibt natürlich auch andere Katzen hier. Ein zwei Meter hoher Zaun ist auf unserem Grundstück nicht machbar, da die Kater dann über die Lärmschutzwand bzw. das Schuppendach abhauen könnten. Da alle Grundstücke hier sehr offen sind, kann sie natürlich ihren Garten ebenfalls nicht gegen die Katzen abschirmen. Kann unsere Nachbarin tatsächlich fordern, dass die Katzen unser Grundstück nicht mehr verlassen können?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da die Versicherung den Schaden bereits reguliert hat (wahrscheinlich ohne Prüfung und Anerkennung einer Rechtspflicht), nur kurz noch einige Informationen hierzu. Sollte Ihr Kater tatsächlich den Schaden an dem Auto angerichtet haben, so müssten Sie dafür haften. Unabhängig von der Tierart, haftet ein Tierhalter nämlich gemäß § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für alle Schäden, die sein Tier anrichtet. Für seinen Schadensersatzanspruch müsste der Nachbar aber eigentlich einwandfrei beweisen können, dass auch gerade IHR Kater den Schaden angerichtet hat, damit Sie nicht für das Verhalten einer fremden Katzen haften müssen. Zudem muss er eindeutig beweisen, dass die Kratzer durch eine Katze verursacht worden sind, was ihm im Ergebnis wahrscheinlich nicht gelingen wird. Ein Sachverständiger in einem Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Celle (Az. 16 C 187/97) hatte eine ähnliche Situation zu begutachten und kam dort zu dem Ergebnis, dass es lebensfremd sei, dass Katzen mit ausgefahrenen Krallen über eine glatte Lackierung laufen und so tiefe Kratzspuren hinterließen. Ihre Nachbarin kann Ihnen nicht vorschreiben, dass Sie Ihre Katzen nur auf Ihrem Grundstück halten dürfen. Die geschilderte Situation, dass sich Nachbarn über Freigänger ärgern, beschäftigt die Gerichte regelmäßig. Exemplarisch soll das Urteil des Landgerichts Hildesheim aus dem Jahre 2003 genannt werden. Danach muss ein Nachbar in einer ländlicheren Gegend zwar eine (andere Gerichte sprechen von zwei) Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden, kann aber die Abschaffung weiterer Katzen fordern. Obwohl der Nachbar zwar eine bzw. zwei Katzen dulden muss, hat er jedoch Schadensersatzansprüche für zerstörte Pflanzen, Säuberung von verunreinigten Polstern etc. Versuchen Sie weiterhin die Angelegenheit friedlich aus der Welt zu schaffen, um einen Nachbarschaftsstreit, der nicht selten in einem regelrechten Nachbarschaftskrieg endet, zu vermeiden. In Nachbarschaftsstreitigkeiten ist die Einschaltung des zuständigen Schiedsamtes ratsam. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung ist mehr wert als ein Gerichtsurteil, das zwangsläufig einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann.

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