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Hundegebell

von Erika S.

Guten Tag, ich lebe mit meinem Kind und meinem Freund in einem Familienhaus. Unten halten die Nachbarn einen kleinen Hund, der nicht alleine sein mag, aber seine Besitzer lassen ihn gerne 1-2,5 Std. alleine. Der arme Hund bellt sich die Seele aus, bis sie nach Hause kommen, und das klingt in ganzen Haus gar nicht leise. Ich habe mit den Nachbarn gesprochen, ein paar Tage war es ruhig und dann ging es weiter. Dann hab ich den Vermieter angesprochen, das hat auch nicht funktioniert. Wäre es einmal im Monat, dann hätte ich nichts gesagt, aber es passiert 3-4 Mal in der Woche, gerne am Wochenende. Die merken einfach nicht, was sie dem armen Tier antun. Bitte, was soll ich machen? Ich kann nicht immer mit meinem Kind aus der Wohnung flüchten. Helfen Sie mir, bitte! Vielen Dank!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zunächst sollte, wie geschehen, immer in einem netten persönlichen Gespräch versucht werden, solche Konfliktsituationen zu lösen. Nicht nur zum Wohle der gestreßten Nachbarn, sondern auch zum Wohle des Hundes, der offensichtlich unter der Trennung leidet und die gesamte Zeit gestresst ist, sollten die Halter Abhilfe schaffen. Das Gespräch mit Ihrem Vermieter war zwar offensichtlich erfolglos. Dieser ist jedoch mietvertraglich dazu verpflichtet, Ihnen den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung zur ermöglichen. Lärmbelästigung durch andauerndes Hundegebell kann einen Sachmangel dieses vertragsgemäßen Gebrauches darstellen, aufgrund dessen Sie unter Umständen die Miete mindern könnten. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 20.06.2012 (Az. VIII ZR 268/11) entschieden. Hierfür müssen Sie kein kein detailliertes Lärmprotokoll anfertigen, da laut BGH eine grundsätzliche Beschreibung ausreicht, „aus der sich ergibt, um welche Art von Beeinträchtigung es geht und zu welchen Tageszeiten, über welche Zeitdauer und in welche Frequenz diese ungefähr auftreten.“ Wenden Sie sich mit dieser Beschreibung schriftlich an den Vermieter, verweisen auf das Urteil und fordern ihn auf Abhilfe zu schaffen und stellen eine Mietminderung in Aussicht. Ob und in welcher Höhe Sie berechtigt wären, wegen des andauernden Gebells die Miete zu mindern, müsste genauer geprüft und letztlich von einem Gericht entschieden werden.

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