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Dänemark Hundegesetz

von Stephanie R.

Sehr geehrte Damen und Herren, wie ich gelesen habe, ist das Gesetz für Hunde in DK entschärft worden. Nun habe ich mal eine Frage. Ich habe einen Ridgeback ohne Papiere. Manchmal wurde mir gesagt, er hätte Ähnlichkeit mit einem Kampfhund. Im Heimtierpass steht aber als Rasse "Rhodesian Ridgeback". Reicht das als Beweis, dass ich keinen der Listenhunde habe?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Für Reisen nach oder durch Dänemark gelten die Regelungen des dänischen Hundegesetzes aus dem Jahre 2010, die die Haltung, Zucht und Einfuhr der 13 dort genannten und damit als gefährlich eingestuften Hunderassen betrifft. Aufgrund der negativen Schlagzeilen und der zahlreichen Anfragen deutscher Touristen an die dänische Botschaft, hat das zuständige dänische Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft zur Erleichterung der Hundebesitzer seit dem 1. Juli 2014 Änderungen im dänischen Hundegesetz eingeführt. Auf der Homepage des dänischen Außenministeriums finden Sie ausführliche Informationen hierzu: http://tyskland.um.dk/de/reise-und-aufenthalt/jagd-angeln-und-reisen-mit-tieren/reisen-mit-haustieren/hunde-katzen-und-frettchen/. Unter dem Punkt „Die Dokumentationspflicht“ finden sich unter anderem folgende Hinweise: „In der Praxis ist es die dänische Polizei, die die Regeln des Hundegesetzes umsetzt. Bestehen Zweifel, inwiefern ein Hund einer verbotenen Rasse oder einer Kreuzung dieser angehört, kann die dänische Polizei nach Dokumenten bzgl. der Rasse oder des Typs des Hundes verlangen. Bringen Sie deswegen Dokumente zur Rasse des Hundes mit – beispielsweise ein Stammbuch, eine Stammtafel oder Erklärungen zur Abstammung des Tieres. (…) Im Gegenteil geht es um die Klärung bezüglich der familiären Abstammung des Hundes. Es ist nicht notwendig, dass die Erklärungen von Fachpersonal wie beispielsweise Tierärzten ausgearbeitet wurden. Es ist zu beachten, dass die oben genannten Dokumente Beispiele sind. Auch andere Formen der Dokumentation können nach konkreter Einschätzung ausreichend sein – wie zum Beispiel Registrierungsnachweise, entsprechende Informationen im Hundeausweis, etc. ...“. Danach dürften die Angaben im Heimtierausweis ausreichend sein, bitten wenden Sie sich jedoch zur Sicherheit am besten direkt an die dänische Botschaft in Berlin.

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