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Unsere Tierärztin hat fast unseren Hund umgebracht

von Anna R.

Hallo lieber Tasso e.V., ich wollte Sie fragen, ob Sie irgendwas gegen unsere Tierärztin machen können. Also am besten fange ich von vorne an. Also unser Hund hat am Donnerstag, den 18.9.2014, angefangen nur zu kotzen, er konnte nicht fressen und trinken, weil er sofort alles ausgekotzt hat. Da wir unseren Hund sehr lieben, sind wir natürlich sofort zu Tierärztin gefahren und sie meinte, er hätte einen nicht operablen Bauchspeicheldrüsen-Tumor und hat uns dann nach Hause geschickt und meinte, wir sollen ihm in Abständen 1-2 Esslöffel Wasser anbieten und am nächsten Tag nochmal herkommen. Haben wir auch gemacht, aber er hat das Wasser sofort ausgekotzt und zwar doppelt so viel wie er getrunken hat. Er wäre uns in der Nacht fast gestorben, weil wir nicht wussten, was wir machen sollten und die Tierärztin uns auch gar nicht wirklich geholfen hat. Also sind wir am Freitag wieder zu ihr gefahren und sie hat ihn von 9:30-18 Uhr bei sich behalten. Als wir ihn abholten, wusste sie immer noch nichts, obwohl sie geröntgt hatte und die Blutbilder und und und ... Auf jeden Fall wusste sie nicht weiter und schob alles auf den Tumor und hat uns damit nach Hause geschickt. Aber unser Willi sah nicht so aus, als würde er noch so eine Nacht überstehen. Also sind wir mit den Röntgenbildern von Frau W. aus A. in die Bielefelder Tierklinik gefahren und die konnten uns sofort sagen, dass er einen Darmverschluss hat, durch einen Fremdkörper, und er wurde sofort operiert und er hatte auch gar keinen Tumor, wie die Ärzte von der Tierklinik uns erzählt hatten. Hätten wir auf unsere Tierärztin gehört, wäre er jetzt tot. Wir hatten von mehreren anderen Hundebesitzern gehört, dass sie oft sagt, dass ein Hund einen Tumor hat und wenn sich dann die Besitzer eine zweite Meinung einholten, kam heraus, dass die Hunde gar keinen Tumor hatten. Ich wollte fragen, ob man irgendwas gehen diese Tierärztin unternehmen kann da, sie mehrere Fehldiagnosen gemacht hat. Liebe Grüße Die Familie von Willi, der leider wegen des extrem Zeitverlustes wegen der Fehldiagnose immer noch um sein Leben bangen muss, weil Teile des Darms tot waren, die zusammengenäht werde mussten.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Bei der Frage nach der Tierarzthaftung handelt es sich um ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Tierarzt nicht die tiermedizinischen Kenntnisse und Erfahrungen eingesetzt hat, die von einem gewissenhaften Tierarzt erwartet werden können, also eine Pflichtverletzung vorliegt. Hier zeigt sich warum dieses Rechtsgebiet für Tierhalter so schwierig ist, da der Tierhalter die Pflichtverletzung beweisen können muss. In einem möglichen Prozess ist diese Frage in der Regel nur durch ein Sachverständigen-Gutachten zu klären. Lassen Sie sich von der Bielefelder Tierklinik einen ausführlichen Bericht ausstellen, in welchem Zustand Ihr Hund bei Einlieferung war und welche Behandlungen durchgeführt wurden. Darüber hinaus ist der Tierarzt aber erst dann haftbar zu machen, wenn ihm an der Pflichtverletzung auch ein Verschulden zur Last gelegt werden kann, wobei der Tierarzt wiederum beweisen muss, dass ihn kein Verschulden trifft. Ob und in welcher Höhe Sie einen Schadensersatzanspruch haben, kann daher nicht bewertet werden. Sie könnten sich zunächst schriftlich an die Tierärztin wenden und sie zum Ersatz des Ihnen entstandenen Schadens auffordern (Kosten der Tierklinik, Fahrtkosten, unter Umständen auch eine teilweise Erstattung der eigenen Rechnung). Benennen Sie ein konkretes Datum als Zahlungsfrist. Legen Sie ihr dafür die anderen in Rechnungen in Kopie vor. Falls noch weitere Nachbehandlungen nötig sind, kündigen Sie an, dass weitere Kosten entstehen und geltend gemacht werden. Da ein Tierarzt über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen muss, wird sie die Angelegenheit wahrscheinlich ihrer Versicherung übergeben, die sich dann bei Ihnen meldet. Sollte die Tierärztin bzw. die Versicherung die Zahlung verweigern, sollten Sie sich unbedingt an einen Rechtsanwalt für Tierrecht wenden, um die Erfolgsaussichten und das entsprechende Kostenrisiko rechtlicher Schritte überprüfen zu lassen. Zusätzlich können Sie sich an die zuständige Landestierärztekammer NRW wenden und den Fall dort schildern. Diese wird versuchen zwischen Ihnen zu vermitteln. Da Sie von anderen Betroffenen schreiben, versuchen Sie sich mit diesen zusammenzuschließen.

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