zurück zur Übersicht Katze vom Nachbarn gefüttert 24.09.2014 von Anne B. Hallo, unsere Katze wird seit ca. einem Jahr von einem älteren Herrn in der Nachbarschaft gefüttert und dabei regelrecht überfüttert. Zunächst kam sie weiter unregelmäßig nach Hause. Auch nach mehreren Gesprächen mit dem Herrn wird sie weiter gefüttert und ist nun auch deutlich übergewichtig. Im letzten Gespräch habe ich ihm angeboten die Katze von uns zu übernehmen, da sie nun seit ca. drei Monaten so gut wie gar nicht mehr nach Hause kommt. Seine Antwort: Er habe sie mehrere Tage nicht gefüttert, dann doch wieder. Jetzt fahre er aber in Urlaub und möchte sie keines Falls übernehmen. Da die Katze ihr zu Hause jetzt aber dort sieht und auch während seines Urlaubs nicht nach Hause kam, möchte ich gerne wissen, ob es einen Weg gibt, ihn als neuen Besitzer der Katze zu benennen, um die weitere Versorgung der Katze gewährzuleisten. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries In Ihrem Fall, geht es um die Frage des Eigentumsübergangs. Dass Sie ursprünglich Eigentümerin der Katze sind ist offensichtlich unstreitig, da der Herr Ihr Eigentum anerkennt und sich gerade nicht als Eigentümer aufspielt. Da er im letzten Gespräch, Ihr Schenkungsangebot und die damit verbundene Eigentumsübertragung abgelehnt hat, sind Sie nach wie vor Eigentümerin mit allen Rechten und Pflichten. Gegen seinen Willen können Sie ihm Ihr Eigentum auch nicht übertragen. Da jedoch im Interesse aller Beteiligten eine verbindliche, schriftliche Lösung gefunden werden sollte, sollten Sie zunächst nochmals ein Gespräch mit ihm suchen oder sich an das zuständige Schiedsamt wenden, um dort miteinander eine Lösung ohne Einschaltung von Anwälten und/oder einem Gericht zu finden. Notfalls müßten Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin wenden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries In Ihrem Fall, geht es um die Frage des Eigentumsübergangs. Dass Sie ursprünglich Eigentümerin der Katze sind ist offensichtlich unstreitig, da der Herr Ihr Eigentum anerkennt und sich gerade nicht als Eigentümer aufspielt. Da er im letzten Gespräch, Ihr Schenkungsangebot und die damit verbundene Eigentumsübertragung abgelehnt hat, sind Sie nach wie vor Eigentümerin mit allen Rechten und Pflichten. Gegen seinen Willen können Sie ihm Ihr Eigentum auch nicht übertragen. Da jedoch im Interesse aller Beteiligten eine verbindliche, schriftliche Lösung gefunden werden sollte, sollten Sie zunächst nochmals ein Gespräch mit ihm suchen oder sich an das zuständige Schiedsamt wenden, um dort miteinander eine Lösung ohne Einschaltung von Anwälten und/oder einem Gericht zu finden. Notfalls müßten Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin wenden.