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Kranker Welpe

von Steffi H.

Schönen guten Tag, ich habe mir unwissend einen kranken Welpen von einem Züchter gekauft (1800 €). Der Welpe hat Giardien und Kokzidien und ist seit fast drei Wochen in Behandlung. Ich weiß schon Bescheid, dass es sinnlos wäre, Schadensersatz zu fordern, zumal der Kaufvertrag sowas nicht beinhaltet. Ich habe mich an den zuständigen Verein gewendet, der jetzt Rechnungen und Impfpass prüfen will. Er sagt, der Züchter sei vorerst gesperrt und es kann sein, dass ich durch die Sache vom Verein keine Papiere erhalte. Kann er das machen? Ich hab für die Papiere mitbezahlt, steht aber leider auch nicht im Vertrag. Viele Grüße, Steffi

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ob Sie einen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Minderung des Kaufpreises haben, hängt nicht davon ab, ob der Kaufvertrag dies beinhaltet, da es sich hierbei um gesetzliche Ansprüche aus dem BGB handelt, die unabhängig von dem Vertragsinhalt gelten. Zu prüfen wäre daher nun, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Sie in Ihrem Einzelfall Ansprüche haben. Hierzu müsste jedoch auch der Kaufvertrag eingesehen werden. Generell gilt: Ist ein verkaufter Hund krank, also “mangelhaft“ im Sinne des BGB, hat der Käufer verschiedene Rechte. Unter Umständen kann er den Hund u.a. zurückgeben, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Unabhängig von der Höhe der Forderung, muss der Verkäufer –außer in akuten Notfällen- VOR einer Behandlung zunächst zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert werden. Zu Beweiszwecken sollte dies schriftlich geschehen. Diese Nachbesserung könnte darin bestehen, dass die Züchterin den Hund auf eigene Kosten bei ihrem Tierarzt behandeln lässt. Sofern Sie die Verkäuferin also ordnungsgemäß zur Nachbesserung aufgefordert haben bzw. wenn Sie dies aufgrund einer Notlage gar nicht mussten, erscheint es daher nicht von vornherein aussichtslos Ansprüche prüfen zu lassen. Zwar könnte es sein, dass ein Schadensersatzanspruch aufgrund mangelnden Verschuldens der Verkäuferin ausscheidet, Minderungsansprüche aufgrund der Krankheit und der fehlenden Papiere, könnten jedoch gegeben sein, die zu einer (Teil-)Rückzahlung des Kaufpreises führen könnten. Lassen Sie daher Ihre möglichen Ansprüche bei Bedarf anwaltlich prüfen.

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