zurück zur Übersicht Nachbar bedroht Hund 30.09.2014 von Claudia H. Sehr geehrte Damen und Herren, meinen Hund haben wir von einer Tierhilfe vermittelt bekommen und er ist wirklich ein lieber Kerl, der zwar meldet bzw. bellt, wenn sich jemand dem Haus nähert, aber ansonsten ein sehr braver Hund. Nun ist es aber so, dass seit einigen Monaten ein Mann aus unserem Ort, wenn er bei uns vorbeiläuft jedes mal schreit und droht unseren Hund totzuschlagen Unser Hund hat zur gleichen Zeit angefangen, wie verrückt und panisch zu bellen, wenn dieser Mensch nur um die Ecke bog. Was untypisch für unseren Hund ist Wir haben nun schon beobachtet, dass er mal mit seiner Jacke über den Zaun nach unserem Hund geschlagen hat und eine Nachbarin hat gesehen, wie er ein Stück Holz nach dem Hund geworfen hat. Was können wir tun, wir bekommen langsam Angst, dass dieser Mensch unserem Hund was antut? Heute schon wieder, ich habe dann zu dem Mann gesagt, er solle den Mund halten oder ich leite rechtliche Schritte ein. Daraufhin hat er mich noch mit einem Ausdruck bedacht. Können Sie uns bitte einen Rat geben. Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Claudia Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da ein persönliches Gespräch offensichtlich nichts gebracht hat, sollten Sie den Namen und die Adresse des Herrn in Erfahrung bringen und ihn schriftlich auffordern, es ab sofort zu unterlassen auf Ihren Hund, sprich auf Ihr Eigentum einzuwirken, insbesondere nach ihm zu schlagen und Gegenstände nach ihm zu werfen. Kündigen Sie weitere rechtliche Schritte und auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen an, für den Fall, dass er Ihren Hund verletzen sollte. Versenden Sie das Schreiben zu Beweiszwecken als Einschreiben. Sie könnten ihn zunächst selbst anschreiben, statt durch einen Anwalt, um die Situation nicht unnötig anzuheizen. Sollte er auch dieses Schreiben ignorieren, könnten Sie sich an das zuständige Schiedsamt oder einen Rechtsanwalt wenden. Da Ihre Nachbarin als Zeugin wichtig ist, bitten Sie sie, ihre Beobachtungen schon jetzt schriftlich festzuhalten. Da Ihr Hund aggressiv auf den Herrn reagiert und dieser die Aggression durch sein Verhalten noch steigert, sollten zur Sicherheit Vorkehrungen treffen, damit Ihr Hund ihn nicht verletzten kann oder z.B. über den Zaun springen und ihn angreifen kann, da Sie sicherstellen müssen, dass Ihr Hund niemanden verletzten kann. Auch zum Schutze Ihres Hundes sollten Sie den Zaun möglichst erhöhen bzw. so absichern, dass der Herr nicht mehr darüber greifen oder etwas auf Ihr Grundstück werfen kann.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da ein persönliches Gespräch offensichtlich nichts gebracht hat, sollten Sie den Namen und die Adresse des Herrn in Erfahrung bringen und ihn schriftlich auffordern, es ab sofort zu unterlassen auf Ihren Hund, sprich auf Ihr Eigentum einzuwirken, insbesondere nach ihm zu schlagen und Gegenstände nach ihm zu werfen. Kündigen Sie weitere rechtliche Schritte und auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen an, für den Fall, dass er Ihren Hund verletzen sollte. Versenden Sie das Schreiben zu Beweiszwecken als Einschreiben. Sie könnten ihn zunächst selbst anschreiben, statt durch einen Anwalt, um die Situation nicht unnötig anzuheizen. Sollte er auch dieses Schreiben ignorieren, könnten Sie sich an das zuständige Schiedsamt oder einen Rechtsanwalt wenden. Da Ihre Nachbarin als Zeugin wichtig ist, bitten Sie sie, ihre Beobachtungen schon jetzt schriftlich festzuhalten. Da Ihr Hund aggressiv auf den Herrn reagiert und dieser die Aggression durch sein Verhalten noch steigert, sollten zur Sicherheit Vorkehrungen treffen, damit Ihr Hund ihn nicht verletzten kann oder z.B. über den Zaun springen und ihn angreifen kann, da Sie sicherstellen müssen, dass Ihr Hund niemanden verletzten kann. Auch zum Schutze Ihres Hundes sollten Sie den Zaun möglichst erhöhen bzw. so absichern, dass der Herr nicht mehr darüber greifen oder etwas auf Ihr Grundstück werfen kann.