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Trennungskatzen stehen vor qualvoller Zukunft

von Felix W.

Hallo Frau Ann-Kathrin Fries, Vor ca. 13 Monaten habe ich zusammen mit meiner ExFreundin zwei Katzen aus dem Tierheim geholt. Seit ca. 10 Wochen leben wir getrennt, und ich bin, um die Trennung so friedlich wie möglich zu gestalten ins "Exil" gegangen, sprich habe woanders geschlafen. Wir hatten mündlich vereinbart, dass wir die Katzen so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung lassen und dann in Abhängigkeit der neuen Wohnsituationen entscheiden, bei wem die Katzen zukünftig bleiben. Die werte Dame teilte mir vergangene Woche mit, dass sie nun für 3 Monate in Kanada leben möchte, und unsere beiden Katzen in diesen 3 Monaten von ihrer Schwester gepflegt werden sollen. Anschließend im neuen Jahr dann will sie unsere Katzen nun für einen Zeitraum von 8 bis 11 Monaten mit nach Kanada in eine ca. 29qm "große" Wohnung nehmen, und nach dieser Zeit wieder nach Deutschland ziehen. Wo sie dann wohnen wird, weiß sie noch nicht. Dieser Tortur möchte ich die Katzen keinesfalls aussetzen, und sprach mich gegen dieses Vorhaben aus. Über die Einreisebedingungen für Katzen, Impfungen etc. hatte sie sich bereits informiert. Vor 2 Tagen hat meine ehemalige Partnerin nun unsere Katzen aus unserer gemeinsamen Wohnung an einen unbekannten Ort verschleppt, aus Angst, ich könnte die Katzen ohne Absprache zu mir mitnehmen. Wir haben die Kosten für die Katzen nie aufgeteilt, und einfach jeder dann bezahlt, wie es gerade günstig war. Die Hauptbezugsperson war ich, und ich habe mich auch im alltäglichen häufiger mit den Katzen beschäftigt, ihre Toiletten gereinigt oder sie gefüttert. Es ist überdeutlich, dass wir (die Katzen und ich) eine sehr enge Bindung zueinander haben, wir waren bis zu meinem "Zwangsexil" unzertrennlich. Und auch wärend ich woanders geschlafen habe, bin ich mehrmals pro Woche da gewesen, um die beiden zu besuchen und ihnen die Zeit so leicht wie möglich zu machen. Die Katzen wurden von meiner Exfreundin und mir gemeinsam im Tierheim abgeholt, und wir stehen auch beide im Haltungsvertrag. Das Tierheim hat mittlerweile keinerlei Besitzanspruch mehr, da die entsprechende 6-Monatsfrist abgelaufen ist und kann gegen diesen Wahnsinn nichts mehr tun. Auch wenn sie gern möchten. Meines Wissens werden Katzen im Trennungsfall als "Sachen" behandelt. So frage ich mich, ob es recht und zu billigen ist, dass meine Exfreundin meinen "Teil der Sache" für mich so einfach "unbrauchbar" macht, indem sie ihren "Teil der Sache" ihrer Schwester gibt, da sie ja keine "Verwendung" für ihren Teil hat. Wie kann ich "meine" Beiden zu mir holen? Ich liebe die beiden sehr, bin verzweifelt und weiß einfach nicht weiter. Bitte helfen sie mir. mit freundlichen Grüßen, F.W.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. In Ihrem Fall müsste zunächst geklärt werden, wer Eigentümer der beiden Katzen ist. Ihre Exfreundin allein, oder Sie beide Gemeinschaftlich jeweils zur Hälfte oder gar der Tierschutzverein. Zwar schreiben Sie, dass die 6-Monatsfrist abgelaufen ist und das Tierheim nichts mehr unternehmen könne. Ich nehme jedoch an, dass Sie diese 6-Monatsfrist, die sich allein auf Fundkatzen bezieht, verwechseln. In der Regel vereinbaren die Tierheime/Tierschutzvereine, dass der Übernehmer des Tieres lediglich Halter und Besitzer wird, das Eigentum verbleicht jedoch zumeist vertraglich bei dem Tierheim. Ob dieser Eigentumsvorbehalt überhaupt wirksam ist, ist in der Rechtsprechung umstritten. In Ihrem Fall könnte es jedoch hilfreich sein. Sollte dieser Eigentumsvorbehalt in Ihrem Vertrag enthalten sein, wenden Sie daher nochmals an das Tierheim bitten um Mithilfe, da diese wahrscheinlich ohnehin nicht damit einverstanden sind, dass die Katzen ins Ausland verbracht werden. Unter Umständen könnte sogar eine Vertragsstrafe fällig werden. Sollte sich in Ihrem Tierschutzvertrag jedoch eine andere Regelung, insbesondere hinsichtlich der angesprochenen 6-Montasfrist finden, müsste dies zunächst geprüft werden. Für den Fall, dass das Tierheim kein Eigentum mehr an den Katzen hat, spricht einiges dafür, dass Sie rechtlich im Zweifel zur Hälfte Miteigentum an den Katzen erworben haben. Wenn Ihre Exfreundin die Katzen behalten will, müssten sie Ihnen daher Ihre „Hälften“ bzw. Ihre jeweiligen Eigentumsanteile abkaufen bzw. ersetzen. Sollten Sie beide sich nicht einigen können und Ihr Exfreundin verweigert weiterhin die Herausgabe der Katzen, so müßten Sie sie auf Herausgabe verklagen. Das Gericht prüft dann zunächst die oben angesprochene Eigentumslage und wird dann je nach dem Ergebnis dieser Prüfung entscheiden. Leider ist Ihre Exfreundin aufgrund der Tatsache, dass Sie ausgezogen sind und sie die Katzen in ihrem Besitz hat, in der besseren Position, da zu Ihren Gunsten die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB gilt. Allerdings können Sie diese Vermutung widerlegen, wenn Sie z.B. die Verträge vorlegen können und nachweisen können, dass Sie ihr die Katzen bei Auszug nicht geschenkt haben (das wird sie mit großer Wahrscheinlichkeit behaupten). Lassen Sie die Erfolgsaussichten und das Kostenrisiko bei Bedarf anwaltlich prüfen.

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