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Katzenentführung

von Uwe B.

Wir haben am 29.5.2009 unsere Katze aus dem Tierheim bekommen. Es hatte sich dann ein E-Mail Kontakt zur vorherigen Besitzerin in Österreich entwickelt, da unsere Katze an der Autobahn entlaufen war. Diese Frau wollte uns am Freitag besuchen, und hatte daher unsere Wohnanschrift erhalten. Sie ist dann doch nicht zu Besuch gekommen, allerdings ist seit Freitagabend unsere Katze verschwunden. Wir gehen davon aus, dass diese Frau unsere Katze gesucht und mitgenommen hat. Welche Möglichkeiten hat man in Österreich, unseren Verdacht nachzugehen und unsere Katze zurückzubekommen. Vielen Dank für Ihre Mühe!!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Über die Möglichkeiten der österreichischen Behörden in Ihrem Fall kann ich keine Auskunft geben. Sie sollten den Fall bei Ihrer zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Dort wird man sich mit der Polizei vor Ort in Verbindung setzen und die erforderlichen Maßnahmen einleiten.

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