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Frage wegen Fehlbehandlung

von Marcel S.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe da mal eine Frage, vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Ich war in der Tierklink in Lüneburg mit einer erkrankten Katze (blutendes Auge). Dort wurde sie direkt da behalten zur ordentlichen Untersuchung vom Augenarzt. Es wurde eine Blutuntersuchung gemacht, sie wurde geröngt, etc. pp. Am nächsten Tag durfte ich meine Katze wieder abholen und es wurde diagnostiziert, dass sie eine Entzündung im Auge hat. Nachdem die ganze Behandlung mit Medikamenten nach jetzt einem Monat nichts gebracht hat, wollte ich eine zweite Meinung haben und bin heute in der Tierklinik in Oertzen gewesen. Der Augenspezialist dort wurde aus dem Bericht nicht schlau und vermisste auch das Ergebnis der Blutuntersuchung. Nach einem Telefonat stellte sich heraus, das Blutergebnis war ok (BEI EINER ENTZÜNDUNG) und nach einer Ultraschalluntersuchung wurde dann festgestellt, das Auge ist seit Anfang an komplett zerstört und das Auge muss entnommen werden, was ich natürlich direkt unterstütze, damit es meinem Tier wieder besser geht. Jetzt meine Frage: Welche Möglichkeiten habe ich, in diesem Fall gegen die Klinik und deren Stümper vorzugehen? Weil wenn ich zu einem Tierarzt (und erst recht!) Spezialisten gehe, möchte ich, dass er/sie mein Tier bestens versorgt, wie in Oertzen geschehen, und nicht: - dafür sorgt, dass sich mein Tier quält - oder er nur auf mein Portemonaie schielt. Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichem Gruss S.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Bei der Frage nach der Tierarzthaftung handelt es sich um ein sehr kompliziertes Gebiet. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Tierarzt nicht die tiermedizinischen Kenntnisse und Erfahrungen eingesetzt hat, die von einem gewissenhaften Tierarzt erwartet werden können. Ein Behandlungsfehler liegt daher bei einer Pflichtverletzung des Tierarztes vor. Haftbar macht sich der Tierarzt aber erst dann, wenn ihm auch ein Verschulden an dieser Pflichtverletzung zur Last gelegt werden kann. Hier zeigt sich warum dieses Rechtsgebiet für Tierhalter so schwierig ist, da der Tierhalter die Pflichtverletzung beweisen können muss. Ohne einen Sachverständigen sind diese Fragen in der Regel nicht zu beantworten. Der Tierarzt wiederum muss beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. Eine Einschätzung ob es sich in Ihrem Fall um einen schuldhaften Behandlungsfehler handelt, ist daher an dieser Stelle nicht möglich. Um zu prüfen ob und gegebenenfalls in welcher Höhe (Tierarzthonorar, Medikamente, Fahrtkosten, etc.) Sie einen Schadensersatzanspruch gegen die Tierklinik Lüneburg haben könnten, könnten Sie zunächst Einsicht in die dortigen Unterlagen fordern. Zwar muss die Klinik Ihnen nicht die Originale aushändigen, muss Ihnen aber gegen Erstattung der Kosten Kopien zuschicken. Fordern Sie die Unterlagen schriftlich an und setzten Sie eine konkrete Frist. Zudem müsste auch geprüft werden, ob Sie einen schriftlichen Behandlungsvertrag abgeschlossen haben und was dort genau geregelt ist. Ich kann Ihre Verärgerung über den Ablauf in Lüneburg zwar nachvollziehen, Sie sollten jedoch zur Sicherheit weder die Klinik, noch einzelne Ärzte öffentlich als „Stümper“ bezeichnen, um keinen Anlass zu einer Abmahnung bzw. einer Strafanzeige zu geben. Ihre grundrechtlich geschützte Meinung, Vermutung, Rückschlüsse etc. dürfen Sie natürlich äußern, müssen dies aber eben als solches kennzeichnen, um keine falschen Tatsachen zu behaupten.

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