zurück zur Übersicht Hund abgegeben 13.03.2015 von Sarah T. Ich habe meinen Hund meiner Stiefmutter gegeben, weil ich keine Zeit für das Tier hatte. Sie hat den Hund einfach in eine Tiervermittlung gegeben ohne dass ich davon wusste oder sie mich gefragt hat. Sie nennt den Aufenthaltsort nicht und ich weiß nicht, was ich jetzt machen soll oder für rechtliche Möglichkeiten habe, da es ja mein Hund ist und ich auch einen sogenannten Kaufvertrag habe. Sie hat den Hund zwar übernommen, allerdings bin ich der Ansicht, dass das immer noch mein Hund ist. Ich möchte daher wissen, wo er sich aufhält oder ihn ggf. auch zurück holen. Vielen Dank im Voraus. MfG Sarah T. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ob Sie einen Anspruch gegen Ihre Stiefmutter auf Auskunft über die neuen Halter und gegebenenfalls einen Herausgabeanspruch gegen die neuen Halter haben, hängt davon ab, ob Sie mit der Übergabe des Hundes an Ihre Stiefmutter dieser auch das Eigentum an dem Hund übertragen habe, oder rechtlich ausgedrückt, ob Sie mit ihr einen Schenkungsvertrag oder nur einen Verwahrungsvertrag abgeschlossen haben. Dies kann jedoch ohne Kenntnis der Einzelheiten, der Absprache zwischen Ihnen, möglicher schriftlicher Vereinbarungen und wann Sie den Hund übergeben haben, nicht bewertet werden. Dass Sie einen Kaufvertrag haben und ursprünglich die Eigentümerin des Hundes waren, hilft Ihnen auf den ersten Blick nicht weiter, da ich annehme, dass Ihre Stiefmutter wahrscheinlich nicht bestreitet, dass der Hund Ihnen gehört hat. Hinzu kommt, dass die neuen Besitzer durch die Vermittlung mittels eines gutgläubigen Erwerbs nun die rechtmäßigen neuen Eigentümer des Hundes geworden sein könnten. In letzterem Falle wäre dann für den Fall, dass Sie den Hund nicht verschenkt haben, zu prüfen, ob Sie einen Schadensersatzanspruch gegen Ihre Stiefmutter hätten. Lassen Sie sich daher bei Bedarf ausführlich anwaltlich beraten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ob Sie einen Anspruch gegen Ihre Stiefmutter auf Auskunft über die neuen Halter und gegebenenfalls einen Herausgabeanspruch gegen die neuen Halter haben, hängt davon ab, ob Sie mit der Übergabe des Hundes an Ihre Stiefmutter dieser auch das Eigentum an dem Hund übertragen habe, oder rechtlich ausgedrückt, ob Sie mit ihr einen Schenkungsvertrag oder nur einen Verwahrungsvertrag abgeschlossen haben. Dies kann jedoch ohne Kenntnis der Einzelheiten, der Absprache zwischen Ihnen, möglicher schriftlicher Vereinbarungen und wann Sie den Hund übergeben haben, nicht bewertet werden. Dass Sie einen Kaufvertrag haben und ursprünglich die Eigentümerin des Hundes waren, hilft Ihnen auf den ersten Blick nicht weiter, da ich annehme, dass Ihre Stiefmutter wahrscheinlich nicht bestreitet, dass der Hund Ihnen gehört hat. Hinzu kommt, dass die neuen Besitzer durch die Vermittlung mittels eines gutgläubigen Erwerbs nun die rechtmäßigen neuen Eigentümer des Hundes geworden sein könnten. In letzterem Falle wäre dann für den Fall, dass Sie den Hund nicht verschenkt haben, zu prüfen, ob Sie einen Schadensersatzanspruch gegen Ihre Stiefmutter hätten. Lassen Sie sich daher bei Bedarf ausführlich anwaltlich beraten.