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Nachbarsgrundstück und Kater

von Christina L.

Ich versuche mich kurz zu fassen. Also ich besitze einen Kater und eine Katze (beide Freigänger, obwohl die Katze nur gelegentlich) und sie laufen öfters über Nachbars Garten. Jetzt, wo es die Tage etwas kälter war, klagte der Nachbar darüber, dass sich unser Kater auf seine Motorhaube gelegt hätte, um sich zu wärmen. Er würde uns eine Rechnung zukommen lassen, würde es Kratzer geben. Zudem würde unser Kater immer zu ihm aufs Grundstück gehen, um sein "Geschäft" zu verrichten. Als ich ihm erklären wollte, dass er ein Freigänger ist und dass ich da nicht viel machen könnte, wollte er mir nicht mal zuhören. Er hat sogar schon unseren Vermieter kontaktiert, um sich zu beschweren. Nur zur Info, wir wohnen in einem Reihenhaus zur Miete, er ebenfalls nebenan, allerdings mit getrenntem Grundstück. Gedroht hat er mir mit einer Unterlassungsklage, wenn sich das jetzt nicht ändern würde. Habe aber auch schon öfters mitbekommen, dass er unserem Kater hinterher gerufen hat "Ich hau dich mausetot". Kurze Zeit später wurde unsere Katze angefahren und ihr musste ein Bein amputiert werden. Zusätzlich wollte er mir vorschreiben, dass ich meinen Kater dann nur im Haus halten solle. Ist das alles rechtens? Wenn er seine Drohung wahr macht, würde ihm Recht zugesprochen werden?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die geschilderte Situation, dass sich Nachbarn über Freigänger ärgern, beschäftigt die Gerichte regelmäßig. Exemplarisch soll das Urteil des Landgerichts Hildesheim aus dem Jahre 2003 genannt werden. Danach muss ein Nachbar in einer ländlicheren Gegend zwar eine (andere Gerichte sprechen von zwei) Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden, kann aber die Abschaffung weiterer Katzen fordern. Selbstverständlich darf er Ihre Katze nicht mutwillig verletzten, wenn er sie auf seinem Grundstück antrifft. Dies wäre ein Verstoß gegen § 303 StGB und das Tierschutzgesetz, zudem würde er sich schadensersatzpflichtig machen. Sollten ihre Katzen tatsächlich ein fremdes Auto beschädigen, sind Sie als Tierhalter gemäß § 833 BGB verpflichtet die entstandenen Schäden zu ersetzen. Allerdings reicht die einfache Behauptung des Nachbarn dafür nicht aus. Er muss nachweisen können, dass der Schaden durch eine Katze verursacht wurde und dass es sich dabei um Ihre Katze handelte. Interessant in diesem Zusammenhang ist der Prozess vor dem Amtsgericht Celle im Jahre 1998 (Az. 16 C 187/97), in dem ein Sachverständiger, der eine ähnliche Situation begutachten sollte, festgestellt hat, dass es lebensfremd sei, dass Katzen mit ausgefahrenen Krallen über eine glatte Lackierung laufen und so tiefe Kratzspuren hinterließen. Da Ihr Nachbar sich bereits an Ihren Vermieter gewandt hat und um einen handfesten Nachbarschaftsstreit, der sich aus solchen Anlässen nicht selten ergibt und in Angriffen gegen die Tiere selbst gipfeln könnte, zu vermeiden, sollten Sie versuchen eine gütliche Einigung zu finden. Vielleicht läßt sich dabei auch herausfinden, ob Ihre Katze gar nicht der eigentliche Anlaß seines Ärgers ist, da oft die Haustiere nur vorgeschoben werden, um den eigentlichen Grund des Ärgers nicht ansprechen zu müssen. In solchen Fällen kann ein Schiedsverfahren sinnvoller als ein Prozess sein. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung kann mehr wert sein als ein Gerichtsurteil, das zwangsläufig einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann.

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