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Anstehender Ärger mit Nachbar, Freigänger-Katze

von Petra H.

Sehr geehrte Frau Fries, vor einem Jahr habe ich eine ausgesetzte Katze adoptiert. Knuffel, damals ca. 6 Monate alt, wurde kastriert und gechippt, bei TASSO registriert. Er ist Freigänger geblieben. Versorgt wird er von mir und meiner Vermieterin. Jetzt gibt es Probleme mit dem Nachbarn und Hauseigentümer. Im gestrigen Gespräch über den Zaun bekam ich Folgendes zu hören: Der Kater begehe Hausfriedensbruch, er möchte nicht, dass die Katze andere Lebewesen (meint die Vögel wohl) jagt und tötet, ich solle dafür sorgen, dass er das unterlasse, wenn es nach ihm gehe könne er verhungern. Ein vernünftiges Gespräch ist mit diesem unangenehmen Charakter nicht zu führen. Sein ganzes Auftreten ist barsch, keine Menschlichkeit, Toleranz, kein Verständnis. Da ich befürchte, dass der Ärger wohl losgehen wird, meine Frage: Haben Sie Tipps oder Links, wie man mit der Situation sachlich umgehen kann? Es gibt zwar viel zu lesen, aber ich möchte mich absichern, dass es stimmt, was ich sage. Vielleicht hilft es ja, wenn er lesen kann, wie die gesetzliche Lage ist und ob es Erfahrungen, Lösungsansätze gibt, die sich bewährt haben. Den Gerichtsweg möchte ich vermeiden, ich fürchte jetzt schon um Knuffels Leben. Ganz herzlichen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Petra H.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die geschilderte Situation, dass sich Nachbarn über Freigänger ärgern, beschäftigt die Gerichte regelmäßig. Exemplarisch soll das Urteil des Landgerichts Hildesheim aus dem Jahre 2003 genannt werden. Danach muss ein Nachbar in einer ländlicheren Gegend eine (andere Gerichte sprechen von zwei) Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden. Dass sich Ihre Katze nicht wegen Verstoßes gegen § 123 StGB und damit eines Hausfriedensbruches strafbar macht, sei nur der Vollständigkeit halber erwähnt. Ich gebe Ihnen Recht, dass ein Gerichtsverfahren die Situation wahrscheinlich nicht lösen wird. Um einen handfesten Nachbarschaftsstreit, der sich aus solchen Anlässen nicht selten ergibt und in Angriffe gegen die Tiere selbst gipfeln könnte, zu vermeiden, sollten Sie weiterhin versuchen eine gütliche Einigung zu finden. Vielleicht läßt sich dabei auch herausfinden, ob Ihre Katze gar nicht der eigentliche Anlaß seines Ärgers ist, da oft die Haustiere nur vorgeschoben werden, um den eigentlichen Grund des Ärgers nicht ansprechen zu müssen. Da das persönliche Gespräch nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat, könnten Sie sich an einen Schiedsmann/Schiedsfrau wenden. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung kann mehr wert sein als ein Gerichtsurteil, das zwangsläufig einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann.

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