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Tierhaltung im Fachgeschäft

von Jessica R.

Guten Tag, ich habe heute (Sonntag) beim Schlendern durch die Stadt einen Blick durch das Schaufenster eines Geschäfts für Tierbedarf geworfen und dort mindestens sechs Kaninchen in einem etwa 1,5 qm großen Käfig gesehen. Es stand auch ein Häuschen drin, es könnten also mehr sein. Der Laden schließt Samstag um ein Uhr und öffnet dann natürlich erst wieder Montagmorgen. Wie die Kaninchen zu Öffnungszeiten gehalten werden, weiß ich nicht, aber so finde ich das nicht in Ordnung. Was sagen denn gesetzliche Regelungen zu der Haltung in Geschäften? Wenn der Inhaber mit seinem Verhalten dagegen verstößt, wohin wende ich mich denn damit? Ein Foto habe ich zur Sicherheit mal gemacht. Vielen Dank und liebe Grüße, Jessica R.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Derjenige, der mit Wirbeltieren handelt (wie z.B. reine Zoohandlungen oder Garten- und Baumärkte mit einer Tierabteilung) bedarf hierfür einer Erlaubnis des Veterinäramtes nach § 11 Tierschutzgesetz und muss sich bei der Haltung der Tiere (auch wenn sie nur vorübergehend ist) an die tierschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere das Tierschutzgesetz halten. Zuständig für die Überwachung ist das Veterinäramt, an das Sie sich wenden können, wenn Sie den Eindruck haben, dass die sechs Kaninchen nicht artgerecht gehalten werden. Stellen Sie klar, dass es sich um Ihre Meinung handelt und behaupten z.B. nicht, dass die Tiere von dem Betreiber nicht artgerecht gehalten werden, um keine falschen Behauptungen gegenüber der Behörde aufzustellen. Schildern Sie Ihre Eindrücke sachlich und fügen die Fotos bei oder benennen weitere Zeugen.

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