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Fundkatze, Chip, Eigentümer, Besitzer

von Katharina A.

Sehr geehrte Frau Fries, wir wohnen in einem Dorf, das im Rahmen des Braunkohleabbaus umgesiedelt wird. Viele Häuser sind bereits leer und leider wurden von den ehemaligen Bewohnern Katzen zurück gelassen. Diese geschätzt 100 frei lebenden Katzen sind mittlerweile ein Problem für die Behörden und Tierheime der Umgebung. Vor ca. sechs Wochen lief uns eine Katze zu. In der Annahme unser Kater wolle rein, öffneten wir nachts die Terrassentüre und schon stürmte eine kleine getigerte Katzendame durchs Haus. Wir nahmen sie zunächst auf und versuchten die eventuellen Eigentümer zu finden. Aufgrund des ungepflegten Zustands und um festzustellen, ob die Katze gechipt ist, stellten wir sie unserer Tierärztin vor. Diese fand keinen Chip, stellte einen verwahrlosten und unkastrierten Zustand der knapp einjährigen Katze fest. Auf der Facebook-Seite des Dorfs fanden wir eine Suchmeldung mit einem undeutlichen Bild und nahmen Kontakt mit der Verfasserin auf, obwohl sie schrieb, dass ihre Katze in wenigen Monaten schon zweimal weggelaufen sei. Die Verfasserin der Suchmeldung behauptete schnell, es sei ihre Katze ohne auf unsere Nachfragen zur genaueren Identifizierung einzugehen. Als die vermeintliche Besitzerin behauptete, ihre Katze sei gepflegt, erst seit drei Tagen vermisst und kürzlich geimpft worden, mussten wir zu dem Schluss kommen, dass es nicht die gesuchte Katze ist. Dies haben wir ihr vermittelt. Es erschien uns auch unwahrscheinlich, dass die Verfasserin der Suchanfrage einerseits eine Auffangstation für Wildtiere betreibt, aber gleichtzeitig eine unkastrierte und verwahrloste Katze im Freigang hat, obwohl hier Kastrations- und Registrierungspflicht besteht. Weiteres Interesse seitens der Verfasserin der Suchanfrage blieb aus. Da uns jedes Ordnungsamt und Tierheim in der Umgebung ausgelacht hätte, wenn wir angesichts der Situation im Ort eine "Fundkatze" gemeldet hätten, haben wir sie weiter betreut, kastrieren, impfen, chippen lassen und bei TASSO als Lilly registriert. Nun war Lilly gestern, nach dem Ziehen der Kastrationsfäden, zum zweiten Mal im Freigang. Stundenlang nur im kleinen Umkreis ums Haus, eng gebunden auch an unseren Kater. Nachdem sie am Abend nicht mit dem Kater nach Hause kam, fanden wir auf der Facebook-Seite des Dorfes einen Eintrag der Verfasserin der Suchanfrage, dass ihre "vermisste" Katze heimgekehrt sei. Da wir das "Heimkehren" Lillys anzweifelten und eher vermuteten, dass sie beim Spaziergang mit dem Hund gesehen und mitgenommen wurde, suchten wir die Verfasserin der Suchanfrage auf und baten um Klärung. Es wurde eingestanden, dass sie Lilly im Haus haben und darauf beharrt, dass sie ihr Eigentum sei. Als Beweis sollten Handybilder dienen. Wir wissen, dass ein Chip noch keine Eigentumsansprüche rechtfertigt, aber welche Handhabe haben wir gegenüber einem momentanem Besitzer? Wofür ist ein Chip mit TASSO-Registrierung da, wenn ich ohne Gerichtsverfahren anscheinend keine rechtliche Möglichkeit habe, um den Chip eines Tieres auslesen zu lassen. Was sagt §1006 BGB dazu aus? Im Voraus vielen Dank für Ihren Rat. Katharina A.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Entscheidend für die Frage, ob Sie Lilly herausverlangen können/dürfen, ist die Frage nach Ihrem Eigentum. Diese Prüfung ist allerdings sehr kompliziert und kann an dieser Stelle nicht abschließend bewertet werden. Dass Sie nicht ursprünglich die Eigentümerin der Katze sind, da Sie sie nicht gekauft etc. haben ist unproblematisch. Ob Sie durch die Aufnahme der Katze Eigentum erworben haben ist jedoch fraglich. Sofern es sich um eine zurückgelassene Hauskatze handelt, ist der ursprüngliche Eigentümer nach wie vor Eigentümer, da das Zurücklassen eines Haustieres, um sich der Verantwortung zu entziehen, gemäß § 3 Nr. 3 Tierschutzgesetz verboten ist und nicht zu einer Eigentumsaufgabe führt. Anders wäre es, wenn die Katze zu der Population gehört, die seit längerem ohne Bezug zum Menschen in Manheim leben und sich bereits vermehrt haben. Dann könnte es sich um eine herrenlose Katze gehandelt habe, deren Eigentümerin sie geworden sein könnten. Hiervon hängt auch ab, ob der angesprochene § 1006 BGB und die in Absatz 2 enthaltene Eigentumsvermutung zu Ihren Gunsten hilfreich ist. Unabhängig von der Frage nach dem Eigentum, sind Sie durch die dauerhafte Aufnahme, Versorgung und Pflege der Katze, Halterin im Sinne des Tierschutzgesetzes und auch Halterin im Sinne des § 833 BGB geworden und müssen für Schäden, die Lilly anrichtet, haften. Sie könnten die derzeitige Besitzerin nun z.b. schriftlich auffordern, Ihnen die Katze unverzüglich zurückzugeben und sich weitere rechtliche Schritte vorbehalten, wenn sie sich weigern sollte. Da letztlich nur das zuständige Amtsgericht klären kann, ob Sie einen Herausgabeanspruch haben, sollten Sie vor diesem Schritt, sowohl die Erfolgsaussichten, als auch das entsprechende Kostenrisiko anwaltlich prüfen lassen.

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