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Nächtliches Hundegebell

von Petra S.

Sehr geehrte Frau Fries, leider hat mein Hund vor einigen Wochen damit begonnen, zu janken und zu bellen, wenn er alleine zuhause bleiben muss. Natürlich auch nachts, wenn ich das Haus verlasse, um meiner Tätigkeit als Zeitungszustellerin nachzugehen. Dadurch fühlte sich die Nachbarin (selbst Hundebesitzerin), mit der ich Wand an Wand wohne, in ihrer Nachtruhe gestört. Deshalb nehme ich den Hund zur Zeit mit auf Tour, sehe mich aber dadurch einem anderen Problem gegenüber. Mein Hund verbellt jeden Zwei- und Vierbeiner, der unserem Auto zu nahe kommt. Befinde ich mich am oder im Fahrzeug, kann ich natürlich sein Gebell schnell unterbinden oder gleich im Keim ersticken. Ein Tier ist keine Maschine mit Ein-/Ausschalter. Welche Handhabe hätte meine Nachbarin (regelmäßiges, länger andauerndes Bellen/Jaulen), welche hätten die Anwohner im Revier (gelegentliches, kurzes Gebell)? Für Ihre Rückäußerung sage ich schon einmal im Vorfeld DANKE! Mit freundlichem Gruß

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Hundegebell ist häufig Anlass für Nachbarschaftsstreitigkeiten, die sehr oft in einer Unterlassungsklage und einem Bußgeldverfahren münden. Der Großteil der Rechtsprechung ist in diesem Bereich „hundefeindlich“ und hält sich an starre Uhrzeiten. Danach muss der Hundehalter in der Mittagszeit zwischen 13 und 15 Uhr und während der Nachtruhe von 21 bis 6 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen dafür sorgen, dass der Hund still ist und niemanden belästigt. Um einer Unterlassungsklage Ihrer Nachbarin zu entgehen, sollten Sie -wie auch immer- unbedingt dafür sorgen, dass Ihr Hund still ist.

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