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Trenungshund

von Michael M.

Sehr geehrte Frau Fries, vor ca. 3 Jahren scheiterte meine langjährige Beziehung. In der Beziehung hatten wir uns gemeinsam 2 Hunde zugelegt. Einen bezahlte Sie, den Anderen bezahlte ich. Die laufenden Kosten wurden über ein Haushaltskonto gemeinsam beglichen. Als meine Ex vor 3 Jahren auszog teilten wir den Hausrat auf, beide Hunde blieben bei mir und sämtliche Kosten mit Ausnahme einer Hundehalterversicherung wurden durch mich getragen. Sie versorgte in meiner Abwesenheit gelegentlich die Hunde. Als sie die Hunde nun im Oktober erneut für eine Woche zu sich nahm, brachte sie jedoch nur den von mir bezahlten Hund zurück. „Ihren“ Hund behielt sie mit dem Hinweis auf den Kaufvertrag, welcher auf Ihren Namen läuft. Wie sieht die Rechtslage in einem so gearteten Fall aus? Ich bedanke mich für Ihre Antwort bereits im Voraus. Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Zunächst ist danach zu fragen wer den Kaufvertrag unterschrieben und den Kaufpreis gezahlt hat. Demnach wäre es nach wie vor die Hündin Ihrer Ex-Freundin. Aufgrund Ihrer Schilderung könnte man jedoch überlegen, dass anlässlich der Hausratsaufteilung und dem damit einhergehenden Verbleib der Hündin und den entsprechenden „Unterhaltskosten“ bei Ihnen, sie Ihnen das Eigentum an der Hündin übertragen hat. Bevor Sie ein Gericht einschalten und auf Herausgabe der Hündin klagen, sollten Sie sich über die Kosten und die konkreten Erfolgsaussichten informieren, da Sie beweisen müssen, dass Ihre Ex-Freundin Ihnen das Eigentum übertragen hat.

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