zurück zur Übersicht Haftpflichtversicherung 14.06.2015 von Gabriele P. Sehr geehrte Damen und Herren meine Hündin "Molly" wurde schon zum dritten Mal im Treppenhaus von einem Listenhund angegriffen und verletzt. (Dieser läuft unangeleint und ohne Halty im Treppenhaus herum.) Wie komme ich an die Haftpflicht-Versicherungsnummer des Verursachers? Vom Ordnungsamt und dem Drogen abhängigen Besitzer bekomme ich die Nummer nicht. Ich bleibe immer auf den Kosten sitzen und meine Therapiehündin muss die Schmerzen ertragen (Kreuzbandriss mit Implantat). Vielen Dank für eine Antwort. Mit freundlichem Gruß P. mit Molly Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Nicht nur, dass Ihre Hündin wiederholt verletzt wurde, auch die Tatsache, dass Sie bisher die Kosten selbst tragen müssen, ist ärgerlich. Grundsätzlich ist der Halter des Hundes, der Ihre Hündin verletzt und Ihnen dadurch Tierarzt- und Fahrtkosten verursacht hat, gemäß § 833 BGB verpflichtet, alle Schäden zu ersetzen, die sein Tier anrichtet. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten müsste. Inwiefern dies in Ihrem Fall greift, kann jedoch an dieser Stelle nicht bewertet werden. Zunächst sollten Sie den Halter (falls noch nicht geschehen) schriftlich auffordern Ihnen den gesamten, durch seinen Hund verursachten Schaden, zu ersetzen. Fordern Sie ihn auf die Summe innerhalb von 14 Tagen bezahlen. Kündigen Sie an, dass auch alle weiteren Kosten, die durch die Beißvorfälle noch entstehen, geltend gemacht werden. Sollte er eine Versicherung abgeschlossen haben und diese dem Ordnungsamt mitgeteilt haben, könnten Sie über einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Akteneinsicht in die dortige Akte beantragen. Sollte der Halter sich weiterhin weigern bzw. sollte die Versicherung die Zahlung ablehnen, müssten Sie im Ernstfall den Hundehalter verklagen und nicht die Versicherung, da Sie keinen direkten Zahlungsanspruch gegen die Versicherung haben. Lassen Sie daher bei Bedarf die weiteren rechtlichen Schritte und auch das entsprechende Kostenrisiko anwaltlich prüfen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Nicht nur, dass Ihre Hündin wiederholt verletzt wurde, auch die Tatsache, dass Sie bisher die Kosten selbst tragen müssen, ist ärgerlich. Grundsätzlich ist der Halter des Hundes, der Ihre Hündin verletzt und Ihnen dadurch Tierarzt- und Fahrtkosten verursacht hat, gemäß § 833 BGB verpflichtet, alle Schäden zu ersetzen, die sein Tier anrichtet. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten müsste. Inwiefern dies in Ihrem Fall greift, kann jedoch an dieser Stelle nicht bewertet werden. Zunächst sollten Sie den Halter (falls noch nicht geschehen) schriftlich auffordern Ihnen den gesamten, durch seinen Hund verursachten Schaden, zu ersetzen. Fordern Sie ihn auf die Summe innerhalb von 14 Tagen bezahlen. Kündigen Sie an, dass auch alle weiteren Kosten, die durch die Beißvorfälle noch entstehen, geltend gemacht werden. Sollte er eine Versicherung abgeschlossen haben und diese dem Ordnungsamt mitgeteilt haben, könnten Sie über einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Akteneinsicht in die dortige Akte beantragen. Sollte der Halter sich weiterhin weigern bzw. sollte die Versicherung die Zahlung ablehnen, müssten Sie im Ernstfall den Hundehalter verklagen und nicht die Versicherung, da Sie keinen direkten Zahlungsanspruch gegen die Versicherung haben. Lassen Sie daher bei Bedarf die weiteren rechtlichen Schritte und auch das entsprechende Kostenrisiko anwaltlich prüfen.