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Übernahme- und Schutzvertrag

von Birgit R.

Sehr geehrte Frau Fries, aus persönlichen Gründen werde ich mich leider von meinen beiden Graupapageien trennen müssen. Dabei gibt es folgendes Problem: Der eine Papagei befindet sich in meinem Eigentum, der andere wurde mit einem "Übernahme- und Schutzvertrag" von einem Ehepaar (damals noch Privatpersonen, jetzt GbR) übernommen. Lt. Vertrag bin ich nicht Eigentümer, sondern nur Besitzer. Lt. Vertrag muss ich den Papagei, der nur in meinem Besitz ist, wieder an das Ehepaar zurückgeben, wenn ich ihn aus irgendwelchen Gründen nicht mehr halten kann. Diese Personen würden auch beide Papageien übernehmen, allerdings müsste ich für jeden Papagei pro Monat 50 € netto zahlen. Wenn ich nur für den Papagei zahle, der sich in meinem Eigentum befindet, kann ich mir nicht sicher sein, dass beide zusammenbleiben, da der andere ja dann ein Kostenfaktor sei (Wortlaut der Ehefrau). Da es sich hierbei um einen nicht gerade unerheblichen Betrag handelt, der höchstwahrscheinlich im Laufe der Zeit noch steigen wird, und die Dauer der Zahlung nicht absehbar ist (je nachdem, wie alt die beiden werden oder ob sie vermittelt werden können), bin ich nicht bereit, für beide Papageien diesen Betrag aufzubringen. Ich möchte aber trotzdem, dass die zwei zusammenbleiben, so dass nur eine Privatvermittlung in Frage kommt. Daher ist jetzt meine Frage, ob der abgeschlossene Vertrag grundsätzlich Rechtsgültigkeit besitzt. Hinzu kommt noch, dass der Eigentümer ein Ehepaar ist, als Übergeber jedoch nur die Ehefrau unterschrieben hat. Dann gibt es noch im Vertrag den Vermerk: "Der Übernehmer darf den Vogel nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Übergebers an dritte Personen überlassen. Insbesondere darf der Übernehmer den Vogel nicht weiterveräußern (verschenken oder verkaufen)." Wie ist das zu verstehen? Dann bedanke ich mich schon einmal im Voraus für Ihre Mühe und warte gespannt auf Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Birgit R.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Für abgeschlossene Verträge gilt für beide Parteien der allgemeine Grundsatz der Vertragstreue („Verträge sind einzuhalten“). Eine Einschränkung gilt hierbei jedoch, da man sich nicht an unwirksame Vertragsbestandteile halten muss. Um dies zu prüfen, müsste jedoch der Vertragstext vorliegen und geprüft werden. Entscheidend ist zunächst die rechtliche Einordnung dieses "Übernahme- und Schutzvertrag" (also ob es sich eigentlich um einen Kaufvertrag handelt). Des Weiteren muss geprüft werden, ob sich tatsächlich um einen Privatverkauf verhandelte oder ob das Ehepaar regelmäßig Papageien gegen Zahlung einer Schutzgebühr vermittelt und daher eigentlich als Unternehmer im Sinne des BGB einzustufen ist. Dann würde es sich bei den Vertragsklauseln um AGB handeln, die z.B. u.a. dann unwirksam, wenn sie zum Nachteil des Käufers ist, wenn sie überraschend ist oder wenn von gesetzlichen Regelungen abgewichen werden soll. Insbesondere die Verpflichtung zur monatlichen Zahlung von 50,00 EUR pro Papagei erscheint mir fraglich, hierzu müsste jedoch ebenfalls der konkrete Vertragstext eingesehen werden. Dabei ist auch zu prüfen, ob möglicherweise eine Vertragsstrafe enthalten ist, falls Sie den Papagei nicht an die ehemaligen Halter zurückgeben und ob diese überhaupt wirksam formuliert ist. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf mit dem Vertrag an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Tierrecht.

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