zurück zur Übersicht Katzenhass 24.08.2015 von Birgit T. Guten Tag Frau Fries, in unserer Nachbarschaft verschwinden seit einem Jahr Katzen! Es wird gemunkelt, dass ein Nachbar auf seinem Grundstück Rattenfallen zur Abschreckung von Katzen aufstellt. Dieser ist bereits seit längerem als "Katzenhasser" bekannt. Letztens wurde eine Katze mit einem frisch "abgehackten" Bein gesehen, die vermutlich in die Falle geraten ist. Wie und was können wir als Nachbarn tun? Gespräche werden diesbezüglich ignoriert. Aber wir können doch nicht warten, bis wieder ein Tier verschwindet oder verstümmelt wird! Bitte raten Sie uns zu einer sinnvollen Handlung! Mit freundlichem Gruß B. T. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Je nach Aufbau und Art der Falle könnte diese unter das Jagdrecht und damit unter anderem unter das Bundesjagdschutzgesetz und das jeweilige Jagdgesetz des Bundeslandes fallen. Eine Lebendfalle z.B. kann zwar jedermann kaufen, anwenden darf man sie jedoch auch aus tierschutzrechtlichen Gründen nur mit einem Jagdschein. Es wäre also zu klären, um welche konkrete Art der Falle es sich handelt und ob Ihr Nachbar überhaupt einen solchen Schein hat. Wird eine Katze durch diese Falle verletzt oder sogar getötet, muss der Aufsteller Schadensersatz leisten. Sofern der Aufsteller handelt um die Katzen absichtlich zu verletzten und Ihnen Schmerzen zuzufügen bzw. um sie sogar absichtlich zu töten, könnte sein Verhalten entweder eine Straftat darstellen, die gemäß § 17 Tierschutzgesetz mit 3 Jahren Gefängnis oder Geldstrafe bestraft werden kann oder eine Ordnungswidrigkeit sein, die gemäß § 18 Tierschutzgesetz mit bis zu 25.000,- € Bußgeld geahndet werden kann. Sie könnten sich mit Betroffenen Katzenhaltern bzw. Zeugen zusammen und wenden sich gemeinsam an das Ordnungsamt und die Polizei. So wie hier, schildern Sie den Fall objektiv und kennzeichnen Ihre Vermutungen, Meinungen und Schlußfolgerungen als solche um keine falschen Tatsachen zu behaupten, und sich damit selbst u.U. strafbar zu machen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Je nach Aufbau und Art der Falle könnte diese unter das Jagdrecht und damit unter anderem unter das Bundesjagdschutzgesetz und das jeweilige Jagdgesetz des Bundeslandes fallen. Eine Lebendfalle z.B. kann zwar jedermann kaufen, anwenden darf man sie jedoch auch aus tierschutzrechtlichen Gründen nur mit einem Jagdschein. Es wäre also zu klären, um welche konkrete Art der Falle es sich handelt und ob Ihr Nachbar überhaupt einen solchen Schein hat. Wird eine Katze durch diese Falle verletzt oder sogar getötet, muss der Aufsteller Schadensersatz leisten. Sofern der Aufsteller handelt um die Katzen absichtlich zu verletzten und Ihnen Schmerzen zuzufügen bzw. um sie sogar absichtlich zu töten, könnte sein Verhalten entweder eine Straftat darstellen, die gemäß § 17 Tierschutzgesetz mit 3 Jahren Gefängnis oder Geldstrafe bestraft werden kann oder eine Ordnungswidrigkeit sein, die gemäß § 18 Tierschutzgesetz mit bis zu 25.000,- € Bußgeld geahndet werden kann. Sie könnten sich mit Betroffenen Katzenhaltern bzw. Zeugen zusammen und wenden sich gemeinsam an das Ordnungsamt und die Polizei. So wie hier, schildern Sie den Fall objektiv und kennzeichnen Ihre Vermutungen, Meinungen und Schlußfolgerungen als solche um keine falschen Tatsachen zu behaupten, und sich damit selbst u.U. strafbar zu machen.