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Nachbarin füttert und beherbergt Katze unerlaubt

von Mandy R.

Liebes Tasso-Team, meine Nachbarin füttert und beherbergt meinen Kater Loui tagsüber und teilweise in der Nacht. Als ich nach Appen gezogen bin, hat sie sich bei mir informiert, als sie Lou entdeckt hat, wie mein Katzenhäuschen aussieht und was ich hineinlege. Nun, nach einer ganzen Zeit, hat Sie sich eine Katzendecke für den Terrassenaußenbereich besorgt und mein Loui schläft dort. Loui und ich haben feste Tageszeiten seit Jahren und er kommt jetzt oft nicht mehr nach Hause, weil sie ihn nicht rauslässt oder vergisst. Ich habe gesehen, dass er, wenn ich dann laut rufe, aus einem Fensterspalt herausgelassen wird. Auch habe ich sie gebeten, ihn nicht zu füttern. Er wird immer schwerer und muss dazu auch nierenschonend gefüttert werden. Er kommt mit Darmproblemen nach Hause. Natürlich nimmt er, was er bekommen kann. Er ist ja ein Tier. Ich weiß nicht wirklich, wie ich mich verhalten kann und darf. Ich sperre ihn jetzt ein, wobei mein Kater nun der Leidtragende ist. Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus! Herzliche Grüße Mandy R.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und sogar „entfremdet“ werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Da Sie wissen, wer Gefallen an Ihrem Loui gefunden hat und mündliche Aufforderungen fruchtlos waren, fordern Sie die Dame schriftlich auf, jegliche Einwirkungen auf ihren Katzer – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen und kündigen Sie an, etwaige Tierarztkosten, die aufgrund der Fütterung entstehen werden, geltend zu machen. Wird dieses Verbot weiterhin missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Zu den konkreten Erfolgsaussichten und den etwaigen Kosten eines solchen Gerichtsverfahrens sollten Sie sich jedoch anwaltlich beraten lassen. Insbesondere im Hinblick auf die Beweislage, da Sie beweisen können müssen, dass die Dame trotz Ihres Verbotes die Katze füttert. Wenden Sie sich bei Bedarf an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, der bzw. die sich z. B. auf Tierrecht oder Nachbarschaftsrecht spezialisiert hat.

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