zurück zur Übersicht

Tierschutz-Abgabevertrag

von Ines W.

Sehr geehrte Frau Fries, ich ( wir) benötigen ihren Rat. Am 18.10. haben wir unsere Schäferhündin Brigi aus dem Tierheim zu uns geholt. Brigi ist damit der 3. Hund in unserem Haushalt. Alle 3 stammen aus Tierheimen. Die beiden anderen aus dem Tierheim A. Ich möchte Brigi zu einem Therapiebegleithund ausbilden. Sie ist sehr gelehrig, ruhig und zutraulich - wie für diesen " Beruf" geschaffen. Unser Hundetrainer hat das bestätigt. Er war bereits im Vorfeld mit mir im Tierheim und hat Brigi "unter die Lupe genommen". Das Tierheim kannte von Anfang an mein Bestreben und fand das sehr gut für Brigi. Was uns nun stört, ist der Vertragsinhalt des Abgabevertrages, von diesem wurden wir bei der Abholung so zusagen überrollt. Ich habe den Vertrag unterschrieben, da ich Brigi unbedingt zu uns holen wollte. Jetzt stellt sich uns die Frage, ist der Vertrag mit allen Bestandteilen rechtskräftig? Die Ausbildung zum Therapiebegleithund ist sehr Kosten und Zeit intensiv. Nach den Vertragsbedingungen besteht für mich jederzeit die Gefahr, dass das Tierheim Brigi jederzeit zurück fordern kann. Wenn nach Meinung des Vereins Gründe vorliegen. Laut Vertrag ist es nicht einmal nötig, dass ein Amtstierarzt zur Überprüfung dazu geholt wird. Für uns ist dies Willkür des Vereins. Ebenso unverständlich ist die Eigentumsklausel. Wonach wir dauerhaft nur Halter und nie Eigentümer sein werden. Ich möchte sie bitten, den Vertragsinhalt zu prüfen. Mit freundlichem Gruß Ines

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Um die erbetene Vertragsprüfung vornehmen zu können, müsste der Vertrag vorliegen und der konkrete Wortlaut geprüft werden. An dieser Stelle ist jedoch nur eine erste allgemeine Einschätzung möglich: Hinsichtlich des üblichen Eigentumsvorbehaltes zu Gunsten der Tierschutzvereine gibt es leider bisher noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser Frage. Daher muss man sich die wenigen existierenden Urteile anschauen. Das Amtsgericht und Landgericht Krefeld haben im Jahre 2006 bzw. 2007 entschieden, dass es sich bei Tierschutzverträgen nicht um Kaufverträge handelt. Anders dagegen das Amtsgericht und Landgericht Hamburg, die 2008 bzw. 2009 sehr wohl von Kaufverträgen ausgegangen sind, unabhängig davon, wie der Vertrag benannt wird. Meines Erachtens spricht einiges für die Sicht der Hamburger Gerichte, da aus objektiver Sicht ein Tier gegen einen Geldbetrag übergeben wird und alle Pflichten (Steuern, Versicherung, Haftung, Tierarztkosten, etc.) auf den Übernehmer übergehen. Käme es zwischen Ihnen und dem Verein tatsächlich zu einem Streit und der Verein würde Birgi zurückfordern, müsste notfalls das zuständige Gericht über die Vertragsklauseln entscheiden. Sowohl der Eigentumsvorbehalt als auch die offenbar sehr weitreichende Rücktrittsklausel würde dann auf Wirksamkeit überprüft. Welchen Urteilen bzw. welcher Rechtsauffassung das Gericht sich anschließend wird ist nicht vorhersehbar. Lassen Sie den Vertrag bei weiterem Bedarf anwaltlich prüfen um entscheiden zu können, ob Sie Birgi ausbilden lassen wollen. Zu prüfen wäre auch, ob es möglich ist, mittels einer juristischen Begründung z.B. eine weitere schriftliche Vereinbarung für diesen Einzelfall mit dem Verein zu schließen, der Ihnen Rechtssicherheit gibt. Wenden Sie sich daher bei Bedarf an eine/n Rechtsanwalt/in für Tierrecht.

763.072 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung