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Unsere in Spanien lebende, registrierte Katze wurde nach D verbracht

von Detlef W.

Wir betreuen seit 5,5 Jahren unsere in Spanien lebende Katze. Diesen Sommer wurde sie nun endlich sterilisiert, als sie mal nicht trächtig oder säugend war. Eine Bekannte hat nun, ohne uns zu informieren, die Katze nach Deutschland mitgenommen und an jemanden weitergegeben. Als wir Kenntnis davon erhielten, haben wir die Herausgabe der Katze bzw. Bekanntgabe ihres Aufenthaltsortes verlangt, jedoch vergeblich. Dritte informierten uns, dass die Tierarzthelferin eines ortsansässigen Tierarztes die Empfängerin der Katze sein soll. Der Tierarzt hat auf Anfrage bis jetzt nicht reagiert. Welche Möglichkeiten der Wiederbeschaffung unseres Tieres besteht? MfG Detlef W.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Hier kommen verschiedenen mögliche Ansprüche in Betracht. Zunächst müssten die Ansprüche gegen Ihre Bekannte auf Auskunft und auf Herausgabe bzw. auf Schadensersatz geprüft werden. Sollten Sie in Erfahrung bringen, ob die Tierarzthelferin tatsächlich die derzeitige Besitzerin der Katze ist, wäre auch hier ein Anspruch auf Herausgabe und die Frage, ob die neuen Besitzer gutgläubig das Eigentum an der Katze erworben haben, zu prüfen. Grundlage für Ihre möglichen Ansprüche ist jedoch, dass Sie nach wie vor –trotz der Weitergaben- Eigentümer der Katze geblieben sind und dies im Streitfall nachweisen könnten. Da die Prüfung der Eigentumslage allerdings sehr kompliziert ist und von den Einzelheiten des Falles abhängt, ist dies an dieser Stelle nicht möglich. Wichtig ist z.B. ob und welche Absprachen zwischen Ihrer Bekannten bestehen, die die Katze nach Deutschland verbracht hat. War sie z.B. für die Pflege der Katze während Ihrer Abwesenheit zuständig und da anzunehmen ist, dass sie die Katze nicht „aus heiterem Himmel“ mitgenommen hat, wäre die Vorgeschichte wichtig und auch ob es hierzu etwas Schriftliches gibt, etc. Sie könnten Ihre Bekannte falls nicht schon gesehen, schriftlich und per Einschreiben auffordern Ihnen die Katze innerhalb von einer Woche zurückzugeben, notfalls Ihnen Name und Anschrift der neuen Besitzer zu nennen. Kündigen Sie weitere Schritte nach Fristablauf an. Sofern die Frist ignoriert wird oder die Bekannte sich weigert, sollten Sie sich über die weiteren Schritte und das entsprechende Kostenrisiko anwaltlich beraten lassen.

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