zurück zur Übersicht Nachbar holt meine Katze 25.11.2015 von Susanne S. Mein Nachbar lockt immer unseren Kater zu sich, holt ihn in seine Wohnung. Manchmal sogar für mehrere Tage. Er füttert ihn, leider mit einem Futter, welches mein Kater nicht verträgt. Er meinte letztens, er habe ihn mit zum Tierarzt genommen, schließlich will er keine verlauste Katze bei sich haben. Ich habe ihm schon mehrmals gesagt, er soll meinen Kater in Ruhe lasen. Was kann ich tun? Vielen Dank, Susanne S. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und sogar “entfremdet“ werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Da Sie wissen, wer Gefallen an Ihrem Kater gefunden hat, sollten Sie den Herren schriftlich auffordern, jegliche Einwirkungen auf Ihren Katzer – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Sie können ihn entweder selbst anschreiben oder dies direkt von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin machen lassen, um ihm zu zeigen, dass Sie es ernst meinen. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, der bzw. die sich z. B. auf Tierrecht oder Nachbarschaftsrecht spezialisiert hat. Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Vor einem Prozess sollten sie allerdings zunächst versuchen eine gütliche Lösung, z. B. über das Einschalten des zuständigen Schiedsmannes, zu erreichen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und sogar “entfremdet“ werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Da Sie wissen, wer Gefallen an Ihrem Kater gefunden hat, sollten Sie den Herren schriftlich auffordern, jegliche Einwirkungen auf Ihren Katzer – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Sie können ihn entweder selbst anschreiben oder dies direkt von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin machen lassen, um ihm zu zeigen, dass Sie es ernst meinen. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, der bzw. die sich z. B. auf Tierrecht oder Nachbarschaftsrecht spezialisiert hat. Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Vor einem Prozess sollten sie allerdings zunächst versuchen eine gütliche Lösung, z. B. über das Einschalten des zuständigen Schiedsmannes, zu erreichen.