zurück zur Übersicht Unwahre Angaben bei Abholung meiner Katze 07.12.2009 von Helga J. Wegen m. Krebses sollte Katze d. Züchterin nach Brandenburg auf Reiterhof am Freitag, d. 4.12. verbracht werden. Darüber liegt Schriftwechsel m. Orts- u. Namensangabe vor. Die Katze wurde entgegen aller Absprachen einfach nach Essen verbracht. Eine Adresse o. Personennamen will man nicht nennen. Man beruft sich auf Kaufvertrag, derm. zw. Tür u.Angel untergeschoben wurde. Ich erhielt dafür 100 Euro, was mich verwunderte u. ich gab der Dame 50 EURO Sprittgeld zurück ohne Quittung. Für das ganze Geschehen gibt es von A-Z Zeugen. Was kann ich tun, Bitte Hilfe. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist aufgrund der knappen Schilderung keine konkrete Beantwortung Ihrer Frage möglich. Anscheinend haben Sie einen Kaufvertrag für die Katze unterschrieben und den Kaufpreis von 100,00 EUR erhalten. Damit hätten Sie rechtlich das Eigentum an Ihrer Katze auf den Käufer übertragen, der die Katze behalten, weiterverkaufen, verschenken etc. kann. Die Absprache mit der Züchterin, dass die Katze in Brandenburg verbleiben solle, müssten Sie in einem möglichen Gerichtsverfahren beweisen können. Für eine detaillierte Antwort können Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin wenden, um die zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten zu besprechen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist aufgrund der knappen Schilderung keine konkrete Beantwortung Ihrer Frage möglich. Anscheinend haben Sie einen Kaufvertrag für die Katze unterschrieben und den Kaufpreis von 100,00 EUR erhalten. Damit hätten Sie rechtlich das Eigentum an Ihrer Katze auf den Käufer übertragen, der die Katze behalten, weiterverkaufen, verschenken etc. kann. Die Absprache mit der Züchterin, dass die Katze in Brandenburg verbleiben solle, müssten Sie in einem möglichen Gerichtsverfahren beweisen können. Für eine detaillierte Antwort können Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin wenden, um die zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten zu besprechen.