zurück zur Übersicht Nachbarschaft 28.01.2016 von Birgit T. Guten Tag Frau Fries, meine Katze ist sehr neugierig und klettert auf ihrer Erkundungstour schon mal über parkende Autos. Meine Frage an Sie: Muss mein Nachbar Pfotenabdrücke meiner Katze auf seinem Auto dulden? Sollte er sie dabei erwischen, will er sie töten. Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichem Gruß Birgit T. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Unabhängig von der Tierart, haftet ein Tierhalter gemäß § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für alle Schäden, die sein Tier anrichtet. Sollte der Nachbar tatsächlich mal Schadensersatz von Ihnen fordern, muss er aber zunächst einwandfrei beweisen, dass genau Ihre Katze den Schaden angerichtet hat, weil Sie nicht für das Verhalten einer fremden Katze haften müssen. Zudem muss er eindeutig beweisen, dass der Schaden, also die Kratzer überhaupt durch eine Katze verursacht worden sind, was ihm im Ergebnis wahrscheinlich nicht gelingen wird. Ein Sachverständiger im Prozess des Amtsgericht Celle (Az. 16 C 187/97) hatte eine ähnliche Situation zu begutachten und kam dort zu dem Ergebnis, dass es lebensfremd sei, dass Katzen mit ausgefahrenen Krallen über eine glatte Lackierung laufen und so tiefe Kratzspuren hinterließen. Dass er Ihre Katze, selbst bei einem tatsächlich eingetreten Schaden nicht töten darf, versteht sich von selbst und wäre ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und eine Sachbeschädigung nach dem Strafgesetzbuch.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Unabhängig von der Tierart, haftet ein Tierhalter gemäß § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für alle Schäden, die sein Tier anrichtet. Sollte der Nachbar tatsächlich mal Schadensersatz von Ihnen fordern, muss er aber zunächst einwandfrei beweisen, dass genau Ihre Katze den Schaden angerichtet hat, weil Sie nicht für das Verhalten einer fremden Katze haften müssen. Zudem muss er eindeutig beweisen, dass der Schaden, also die Kratzer überhaupt durch eine Katze verursacht worden sind, was ihm im Ergebnis wahrscheinlich nicht gelingen wird. Ein Sachverständiger im Prozess des Amtsgericht Celle (Az. 16 C 187/97) hatte eine ähnliche Situation zu begutachten und kam dort zu dem Ergebnis, dass es lebensfremd sei, dass Katzen mit ausgefahrenen Krallen über eine glatte Lackierung laufen und so tiefe Kratzspuren hinterließen. Dass er Ihre Katze, selbst bei einem tatsächlich eingetreten Schaden nicht töten darf, versteht sich von selbst und wäre ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und eine Sachbeschädigung nach dem Strafgesetzbuch.