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Nachbarin füttert ständig Kater

von Nina H.

Sehr geehrtes TASSO-Team, wir haben eine ältere Nachbarin, die ständig unseren freilaufenden Kater füttert. Sie ist der Auffassung, dass er von uns nichts zu Essen bekommt. Das stimmt aber nicht. Er bekommt dreimal am Tag von uns was zu Essen. Wie oben schon erwähnt, ist er Freigänger d. h., er schläft auch mal nachts draußen. Laut der nette Damen würden wir uns nicht richtig um das Tier kümmern. Sie drohte uns an, das Tierheim zu informieren, um eine Ortsbegehung durchführen zu lassen. Wir verstehen das Verhalten dieser Frau nicht, unser Kater ist durchgeimpft und wird alle drei Monate entwurmt und jeden Monat mit Floh Spoton behandelt. Wir könne ihn doch nicht einsperren. Unsere Frage daher: Kommt das Tierheim zu uns? Oder sollen wir dort mal selbst anrufen und den Fall schildern? Wir sind echt total genervt. Vielen lieben Dank im Voraus N. H.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und sogar „entfremdet“ werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Da Sie wissen, wer Gefallen an Ihrem Kater gefunden hat und mündliche Aufforderungen fruchtlos waren, fordern Sie die Dame schriftlich auf, jegliche Einwirkungen auf ihren Katzer – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen und ihn nicht mehr zu füttern. Wird dieses Verbot weiterhin missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Zu den konkreten Erfolgsaussichten und den etwaigen Kosten eines solchen Gerichtsverfahrens sollten Sie sich jedoch anwaltlich beraten lassen. Insbesondere im Hinblick auf die Beweislage, da Sie beweisen können müssen, dass die Dame trotz Ihres Verbotes den Kater füttert. Wenden Sie sich bei Bedarf an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, der bzw. die sich z. B. auf Tierrecht oder Nachbarschaftsrecht spezialisiert hat. Ich bezweifle zwar, dass Ihnen das Tierheim bzw. der in der Regel dahinter stehende Verein tatsächlich einen Besuch abstatten würde, wenn dies dennoch der Fall ist, brauchen Sie diese nicht hineinlassen etc. und können Sie diese auffordern zu gehen. Falls Sie sich belästigt oder bedroht fühlen, sollten Sie die Polizei hinzurufen. Nur das zuständige Veterinäramt ist für die Überwachung und Einhaltung des Tierschutzgesetzes und der artgerechten Tierhaltung zuständig.

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