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Kater verwechselt, wer trägt Kosten?

von Maren H.

Guten Tag Frau Fries, unser Kater ging, gut ernährt und ausgeruht, am Mittwochabend wie üblich nach draußen (Freigänger mit Katzenklappe). Leider kam er nicht zurück. Die nächsten Tage liefen wir immer wieder nach ihm rufend im engeren Viertel umher. Am Samstagnachmittag erhielten wir von unserer Kleintierklinik einen Anruf. Kalle ginge es gut, er wäre bei Ihnen, es hätte eine Verwechslung gegeben. Glücklich wollten wir ihn abholen. Leider gab es auch eine Rechnung von 270 €. Kalle war in der Nacht zum Donnerstag von Frau E. festgehalten worden. Bei ihr war Kalle in den letzten zwei Wochen zum dritten Mal aufgetaucht, hatte Kämpfe mit anderen Katzen. Da auch Sie einen Kater hat und für diesen Trockenfutter auf dem Balkon bereitstellt, fühlte sich unser Kater wohl eingeladen. Beim ersten Mal dachte sich Frau E. nichts. Als Kalle das zweite Mal kam und fressen wollte rief sie bei TASSO an, ob ein Kater vermisst werden würde. Tatsächlich fehlte seit Ende Dezember ein roter Kater in der Nachbarschaft. Frau E. kontaktierte Herr P. Dieser bat Frau E. den Kater das nächste Mal festzuhalten. Dies geschah an jenem Mittwoch. Laut Frau E., hatte Kalle Zeichen eines Kampfes, war aber sonst vital. Sie sperrte ihn in den Keller und rief Hr. P. an. Dieser kam, sah Kalle, sagte sofort, es sei sein Kater und nahm ihn mit. Da er Kampfspuren hatte, sperrte er ihn ebenfalls in den Keller. Am Donnerstagmorgen ging es Kalle nicht gut. Hr. P. brachte Kalle in die Klinik und bat, alles für seinen Kater zu tun. Er war laut Tierklinik apathisch und hatte ein aufgedunsenes Abdomen. Da Hr. P. angab, dass es sein Kater sei, wurde auch nicht nach einem Transponder gescannt. Erst am Samstag, als Hr. P. "seinen Kater" wieder Zuhause hatte, wurde ihm die Verwechslung bewusst und er brachte Kalle zurück. Gescannt konnten wir endlich informiert werden. Für mich stellt sich die Frage: Unser Kater ist durchgängig rotbraun, nicht kastriert, nicht tätowiert. Hr. P.s Kater ist kastriert, tätowiert und hat einen weißen Fleck am Kinn - also signifikante Unterschiede. Hätte Hr. P. direkt in der Nacht nicht kontrollieren müssen, ob es wirklich sein Kater ist? Vermutlich hätte er dann Kalle laufen lassen und dieser wäre zu uns gekommen. Kalle hat eine Getreideunverträglichkeit. Er bekommt bei uns eine bestimmte Sorte Katzenfutter, die er verträgt. Ich weiß nicht, wie viel Trocken- oder anderes Futter er zu sich genommen, ob Hr. P. ihm in seinem Keller auch noch was zu fressen gegeben hat. Kalle wurde u. a. geröngt. Er hatte einen deutlich vergrößerten Magen und viel Luftblasen im Darm. Für uns ein Zeichen der Unverträglichkeit. Müssen wir, da Kalle unser Kater ist, die Rechnung komplett bezahlen? Oder kann Hr. P. auch herangezogen werden, da er es versäumt hat nachzuschauen, ob es auch wirklich sein Kater ist? Immerhin hat er ja dadurch auch uns unseren Kater vorenthalten. Wichtig ist, dass es Kalle gut geht, aber wären wir direkt informiert worden, hätten wichtige Informationen zu dem Kater an den behandelnden Arzt weitergegeben werden können und Kalle wäre einiges erspart geblieben (und unserem Geldbeutel auch). Über eine Rückmeldung Ihrerseits würde ich mich freuen und verbleibe mit freundlichen Grüßen, Maren H.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da es sich um Ihr Tier handelt, sind Sie gemäß § 2 Tierschutzgesetz verpflichtet ihn medizinisch versorgen zu lassen, wenn es notwendig ist, wie z. B. bei der vorliegenden Apathie und dem aufgedunsenen Abdomen, so dass es im Ergebnis rechtens ist, dass Sie die Tierarztkosten bezahlen mussten. Wenn Sie aber den Eindruck haben, dass zu viel abgerechnet wurde oder unnötige Behandlungen vorgenommen wurde, müsste dies anhand der Rechnung geprüft werden. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Herrn P. scheitert wahrscheinlich an mehreren Punkten. So müssen Sie ihm nachweisen können, dass er Ihnen vorsätzlich oder fahrlässig rechtswidrig einen Schaden zufügen wollte. Da er jedoch annahm, dass es sich um seinen eigenen Kater handelte, scheidet dies aus. Warum er allerdings die beiden Kater verwechselt hat und aus welchen Grunde er seinen vermeintlich eigenen Kater in den Keller sperrt ist nicht nachvollziehbar. Hierzu müssten die weiteren Einzelheiten bekannt sein, um zu prüfen, ob sich hieraus doch Anhaltspunkte für einen Schadensersatzanspruch ergeben könnten.

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