zurück zur Übersicht Verkauf von Halal-Fleisch und -Wurstwaren 25.02.2016 von Klaus W. Sehr geehrte Frau Fries, von einigen Supermarktketten (akuell von Kaufland und EDEKA) werden Wurstwaren von geschächteten Tieren vertrieben. Ich bin der Meinung, dass es sich hiermit um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz handelt. M. E. ist an eine Ausnahmegenehmigung daran gekoppelt, dass das Fleisch von geschächteten Tieren nur an Personen verkauft werden darf, denen der Glaube den Verzehr geschächteten Fleisches zwingend vorschreibt. Das ist in einem Supermarkt nicht gewährleistet. Ich habe jetzt vor, die Supermarktketten, sowie die Lieferanten der Wurstwaren anzuzeigen. Was ich dringend benötige sind Argumente und deren Quellen, damit die Staatsanwaltschaften tätig werden können. Es wäre schön, wenn Sie mich diesbezüglich unterstützen könnten. Für Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Vefügnung. Im Vortraus besten Dank Klaus W. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Der Verkauf von Halal-Fleisch ist in Deutschland umstritten. Unabhängig von der Rechtslage haben z.B. in Österreich Verbraucher durch einen so genannten Shit-Storm einen Supermarkt dazu gebracht diese Produkte aus dem Sortiment zu nehmen, so ein Presseartikel. Sie geben die Rechtslage des Tierschutzgesetztes richtig wieder. Allerdings gilt dieses Gesetz nur in Deutschland. Es ist anzunehmen, dass die Märkte das Fleisch z.B. aus dem EU-Ausland einführen. Die umfassende Prüfung der Rechtslage und der Rechtsprechung würde den Rahmen dieses Service sprengen. Informieren Sie sich z.B. ob es Tierschutzverbände/vereine gibt, die sich hiermit bereits beschäftigen und denen Sie sich anschließen können.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Der Verkauf von Halal-Fleisch ist in Deutschland umstritten. Unabhängig von der Rechtslage haben z.B. in Österreich Verbraucher durch einen so genannten Shit-Storm einen Supermarkt dazu gebracht diese Produkte aus dem Sortiment zu nehmen, so ein Presseartikel. Sie geben die Rechtslage des Tierschutzgesetztes richtig wieder. Allerdings gilt dieses Gesetz nur in Deutschland. Es ist anzunehmen, dass die Märkte das Fleisch z.B. aus dem EU-Ausland einführen. Die umfassende Prüfung der Rechtslage und der Rechtsprechung würde den Rahmen dieses Service sprengen. Informieren Sie sich z.B. ob es Tierschutzverbände/vereine gibt, die sich hiermit bereits beschäftigen und denen Sie sich anschließen können.