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Kater beschuldigt, Nachbars Fasane getötet zu haben. Drohung: Verbot Katzenhaltung/Einschläfern

von Andrea A.

Liebe Frau Fries, wir haben Pferde + 6 TS-Katzen auf 3 ha Eigenland. 2 Hofkatzen leben nur draußen, die anderen 4 im Haus ohne Freigang. Die 2 Hofkatzen (unzertrennlich, kastr., fast zahm) werden 4x tgl. gut gefüttert. Doch geht der Kater gern zum Nachbarn (Vogelzüchter, Hundebesitzer, Jäger). Bisher gab es nie Probleme mit dessen freilaufenden Hühnern oder Volieren-Vögeln. Nun sagt der Nachbar, unser Kater sei in sein Gehege eingedrungen, habe zwei 2kg-Zierfasane getötet(ein 3. sei verschwunden) + belegt es mit Fotos einer (nach? dem Tod der Vögel aufgehängten) Wildkamera. Die 3 Fotos zeigen klar unseren Kater neben einem Kadaver sitzend/laufend (nicht!fressend). Aus Angst (der Nachbar hat früher Katzen erschossen), gab ich alles zu, bot an, das Loch im Gehege auf unsere Kosten zu schließen (lehnt er ab) + Entschädigung für die getöteten/verschwundenen Tiere per Privathaftpflicht/aus eigener Tasche. Der Nachbar verlangt, dass wir den gesunden, 3jähr. 7kg-Kater einschläfern (natürlich keinesfalls!). Weggeben akzeptiere er nicht, da „der Kater wild sei + immer wieder, egal wo, Wildtiere reißen würde“. Er droht mit anderen Lösungen, z. B. Freigangverbot. (Dass Katzen >300m vom letzten Haus als „Wilderer“ geschossen werden dürfen, weiß er auch). Ich meldete alles meiner Versicherung. Inzwischen erfuhr ich, dass im Vogelgehege an einer Ecke ein 30x40cm Stück zw. einem Baum + der ca. 1,70m-Maschendrahteinzäunung nicht mit dem sonst gespannten Schutznetz überzogen war. Durch das schon vorhandene Loch sei unser Kater eingedrungen. Hat der Nachbar Mitschuld, wenn sein Vogelgehege nicht komplett gesichert ist (er denkt, er kann es so lassen, da Schuld hat, wessen Tier eindringt)? Er beklagt, dass der Kater noch immer auf seinen Grund kommt, hat aber die Kadaver nicht beseitigt + das Loch in der Gehegeüberspannung nicht behoben. Eine andere Nachbarin hat einige Zeit davor dem Nachbarn(Jägdpächter des Gebiets) einen Fuchs auf ihrem Land gemeldet. Mir gegenüber bestreitet er, vom Fuchs(der die Vögel getötet haben könnte) gewusst zu haben. Seit langem steht aber eine Beton-Lebendfalle (die der Nachbar selbst baut) in seiner Auffahrt. Darf der Nachbar unsere Katzen fangen + einsperren, z. B. mit der Fuchsfalle oder der nun auch aufgestellten Gitter-Lebendfalle? Was passiert dann mit ihnen? Können wir etwas gegen das Aufstellen der Lebendfallen auf Nachbars Grundstück tun? Einmal gefangen, könnte er unsere Katzen ja wegbringen + töten. Der Nachbar sagt, er habe aus 80 Fotos nur die gedruckt, die unseren Kater klar zeigen. Muss er die übrigen herausgeben? Kann er den 2 Hofkatzen Freigang verbieten lassen (oder, faktisch gleich, untersagen, dass sie/mehr als eine gleichzeitig auf seinen Grund gehen)? Der Kater jagt bei jedem Wetter Mäuse/Ratten + würde im Haus die Wände hochgehen/psychisch leiden. Weggeben kommt nicht in Frage(geliebtes Familienmitglied) + die Jagd durch Halsband + Glöckchen zu erschweren, halte ich für gefährlich (Klettern) bzw. tierschutz-/artwidrig. Kann den 1-2 Katzen, die ein Nachbar auf seinem Grund dulden muss (§906 BGB), Freigang untersagt werden, wenn die Katzen massiv in dessen Eigentum/Freiheit eingreifen (§1004 BGB)? Das wäre ja der Fall, wäre bewiesen, dass unser Kater die Vögel getötet hat. Sollte ich deshalb den Schaden(ausdrücklich nur der guten Nachbarschaft wegen + ohne Schuldanerkenntnis) selbst zahlen + die Schadensanzeige bei der Versicherung zurückziehen (die ja Schuldeingeständnis wäre)? Können wir (obwohl nur 2 Katzen draußen) verpflichtet werden, Katzen abzugeben? Kann uns der Bau eines Katzenzauns um 3 ha Land zugemutet werden? Kann vom Nachbarn verlangt werden, seine Vogelgehege komplett z. B. mit Netz „abzudichten“? Lage: Außenbereich, 4 km vor der Stadt, abgelegene im Wald endende Straße mit lockerer Bebauung (7 Häuser, Baumschule, Landwirt). Bei Nachbarn weitere 8 Freigänger + min. 2 Wildlinge (würden wohl das durch Wegsperren freiwerdende Revier besiedeln).

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da die Antworten auf all Ihre Fragen den Rahmen dieses Service sprengen würden, hier nur ein erster Überblick. Ihr Nachbar kann weder als Privatperson noch als Jäger anordnen, dass Sie Ihren Kater als reinen Wohnungskater halten dürfen, ihn abgegeben bzw. geschweige denn, dass Sie ihn einschläfern lassen müssen! Zwar müssen Sie als Halterin gemäß § 833 Satz 1 BGB dafür haften, wenn Ihr Kater einen Schaden anrichtet, allerdings aber auch nur dann, wenn der Nachbar auch zweifelsfrei beweisen kann, dass IHR Kater den Schaden angerichtet hat, da Sie nicht für fremde Tiere haften müssen. Ob die Fotos hierfür geeignet sind, ist fraglich. Einerseits beweisen sie zwar, dass der Kater in das Gehege eingedrungen ist, anderseits aber nicht, dass er die Vögel auch getötet hat, eventuell ist er erst nachdem dort eingedrungen. Gäbe es Fotos, die eindeutig belegen, dass Ihr Kater die Vögel getötet hat, hätte Ihr Nachbarn Ihnen diese wahrscheinlich auch gegeben. Eine mögliche Mitschuld des Geschädigten, z. B. die nicht ausreichende Sicherung des Geheges müsste zusätzlich bewertet und entsprechend abgezogen werden. Da Sie die Sache bereits an die Versicherung abgegeben haben, wird die Versicherung dies wahrscheinlich bereits geprüft haben, da eine Versicherung nicht nur zur Regulierung eines gemeldeten Schadens zuständig ist, sondern auch zur Abwehr unberechtigter Forderungen.

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