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Tochter der Nachbarin nimmt bei Auszug Katze mit, die in den letzten Jahren bei mir gelebt hat

von Claudia A.

Sehr geehrte Frau Fries, ich habe folgendes Problem, muss allerdings zur Erläuterung etwas weiter ausholen: Im Herbst 2011 brachte die damals geschätzt 13-jährige Tochter der Nachbarin eine kleine Katze mit nach Hause. Wir haben mitbekommen, dass es deswegen einen heftigen Streit gab, aber die Katze ist geblieben. Über den Winter weg war die Katze immer mal wieder bei mir im Garten und suchte auch Kontakt zu mir, da es aber für mich die Katze der Nachbarn war, habe ich sie nie eingeladen, länger bei mir zu bleiben. Anfang 2012 bekam die Katze dann Junge, die Nachbarn hatten versäumt, sie rechtzeitig zum Kastrieren zu bringen. In der Zeit, die es braucht, die Jungen großzuziehen und bis diese vermittelt waren, blieb die Katze bei den Nachbarn. Danach war sie wieder verstärkt bei mir und bis zum Winter war klar, dass die Katze „beschlossen“ hatte, bei mir einzuziehen. Seit Winter 2012 wohnte sie also dauerhaft bei mir, ich habe mich um sie gekümmert, sie gefüttert und war auch mit ihr bei den jährlichen Tierarztterminen. Die Tierärztin teilte mir beim ersten Besuch auch mit, dass von den Nachbarn versäumt wurde, die bei der Erstimpfung nach 3 Wochen fällige Nachimpfung geben zu lassen. Die Nachbarn wussten Bescheid darüber, dass die Katze bei mir wohnt, sie kam hin und wieder vor allem zur Tochter zurück und blieb dann auch mal über Nacht, aber den größten Teil der folgenden Jahre verbrachte sie bei mir. Bei einem Gespräch mit der Nachbarin Ende 2015, bei dem ich nachfragte, ob es ein Problem darstelle, dass die Katze bei mir eingezogen ist und ob ich evtl. noch nachträglich die angefallenen Kastrationskosten übernehmen soll, wurde mir mitgeteilt, das wäre alles kein Problem, sie wären froh, dass sich jemand so gut um die Katze kümmere und ich solle mir keine Gedanken machen. Ich hatte danach den Eindruck, die Nachbarn wären mit der Situation einverstanden und die Katze würde mir gehören. Leider habe ich versäumt, dies rechtzeitig schriftlich zu fixieren, dies ist jetzt mein Problem. Vor drei Tagen war die Katze dann plötzlich verschwunden. Als sie nach einem Tag immer noch nicht zu Hause war, habe ich angefangen zu suchen. Gestern teilten mir dann die Nachbarn mit, die Tochter wäre in einem 12 km entfernten Ort mit Freunden zusammengezogen und hätte „ihre“ Katze – um die sie sich in den letzten Jahren nur begrenzt gekümmert hat - mitgenommen. Angeblich hätte die Mutter versucht, ihr das auszureden, hatte aber keinen Erfolg. Auch ein Telefonat meinerseits mit der Tochter brachte nur die Aussage, dass sie „die letzten drei Jahre auf ihre Katze verzichten musste“ und da sie jetzt mit Freunden ein Haus mit Garten am Waldrand bewohnt, hätte sie „ihre“ Katze mitgenommen. Das Ganze, ohne mir einen Ton zu sagen, heimlich, still und leise in einer Nacht- und Nebelaktion. Nach dieser Auskunft wurde mir noch mitgeteilt, der Katze gehe es gut, dann wurde aufgelegt. Ich bin nun völlig verzweifelt. Zum Einen weiß ich zwar den Ort, wo sie mit der Katze hingezogen ist, aber der ist so groß, dass die Chance, dort jemanden zu finden, ohne die Straße zu kennen, gleich Null ist. Zum Anderen vermisse ich natürlich „meine“ Katze, meiner Meinung nach ist hier ihr Revier und ich bin ihre Bezugsperson, nicht die Tochter der Nachbarin. Außerdem denke ich, dass hier die Tochter auf Biegen und Brechen ihren Kopf durchsetzen möchte. An das Wohl der Katze und ob es der Katze damit wirklich gut geht, aus der gewohnten Umgebung und von ihrer Bezugsperson weggerissen zu werden, wird dabei nicht gedacht. Haben Sie irgendeinen Rat für mich, wie ich hier weiter vorgehen soll? Macht es irgendeinen Sinn, rechtliche Schritte einzuleiten? Außer der Tatsache, dass es stillschweigend die letzten Jahre hingenommen wurde, dass ich mich um die Katze kümmere und einige Tierarztrechnungen habe ich ja nichts in der Hand. Mir geht es zurzeit ziemlich schlecht und ich mache mir große Sorgen um „meine“ Katze. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Claudia A.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Wie Sie schon richtig ahnen, wäre es sehr hilfreich, wenn Sie mit der Nachbarin einen klaren und eindeutigen Eigentumsübergang geregelt hätte und dies zu Beweiszwecken schriftlich festgehalten hätten. Sie haben nur dann einen Anspruch auf Herausgabe der Katze, wenn Sie nachweisen können, dass Sie das Eigentum übertragen bekommen haben. Da Sie keinen Kaufpreis gezahlt haben, würde es sich um eine Schenkung handeln. Für Sie spricht die Eigentumsvermutung des § 1006 Absatz 2 BGB. Hinzu kommt, dass Sie die Katze mit Einverständnis der Nachbarn drei Jahre lang auf eigene Kosten gepflegt, versorgt und tierärztlich haben behandeln lassen und dass die Nachbarin Ihnen in dem Gespräch Ende 2015 signalisiert hat, die „Übernahme“ sei in Ordnung. Ob dies zusammengenommen dem zuständigen Gericht in einem möglichen Prozess auf Herausgabe der Katze ausreicht, ist offen. Da Sie aber schreiben, dass die Mutter des Mädchens ebenfalls mit der Mitnahme der Katze nicht einverstanden war und für den Verbleib bei Ihnen ist, versuchen Sie zusammen mit der Mutter auf das Mädchen einzuwirken. Unabhängig von der Rechtslage, könnten Sie notfalls überlegen, ihr die Katze offiziell abzukaufen. Ob Sie dies überhaupt müssen bzw. oder ob Sie nicht schon Eigentümerin sind und damit Ihr Eigentum zurückkaufen würden, etc. ist eine andere Frage und müsste geprüft werden, sofern Sie keine gütliche Lösung finden. Sollte eine friedliche Lösung gefunden werden, fixieren Sie das Ergebnis ausführlich und schriftlich um mögliche weitere Streitigkeiten zu vermeiden.

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