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Private Vermittlung - neue Halter verweigern Nachkontrolle

von Juliane W.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich musste aus privaten Gründen meine Hündin in andere liebevolle Hände geben. Die Familie machte auf mich auch einen ehrlichen Eindruck, sie waren bei uns, dann war ich mit meiner Hündin bei ihnen. Wir schlossen einen privaten Tierschutzvertrag, in dem festgehalten wurde, dass es zu einer Nachkontrolle nach einer geraumen Eingewöhnungszeit kommt. Die Übergabe fand im Juli 2015 statt. Seitdem versuche ich, die Familie zu einem Termin für die Nachkontrolle zu bewegen. Immer werde ich abgewiesen, entweder wären sie nicht da oder aber sie reagieren erst gar nicht. Als es mir dann gereicht hat und ich dorthin gefahren bin, hörte ich die Hündin bellen (natürlich hatte sie mich erkannt), es wurde mir aber nicht geöffnet, obwohl die Frau da war, denn sie schrieb mich danach an, ob ich es war, die da war. Ich möchte doch nur wissen, ob es ihr gut geht da, denn auf dem letzten Foto (Oktober 2015) war sie dehr dick ... Ich habe Angst um ihre Gesundheit. Ich würde auch eine dritt Person vom Tierschutz dort vorbeischicken, aber ich weiß nicht, wie ich mich verhalten soll. Es soll ihr einfach nur gut gehen und ich möchte mich davon überzeugen. Schließlich hat die neue Familie den Vertrag doch unterschrieben und den Punkten darin zugestimmt ... Was kann ich tun?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und es danach Probleme mit dem neuen Halter gibt. Auch wenn ich nachvollziehen kann, dass Sie in großer Sorgen sind und wissen möchten, wie es Ihrem ehemaligen Hund geht, ist dies allerdings nicht so einfach, da Sie nur dann ein „Besuchsrecht“ hätten, wenn diese Vertragsklausel wirksam formuliert ist. Hierzu müsste der konkrete Vertragstext allerdings vorliegen und geprüft werden. Selbst wenn Sie einen Besuchstermin mit den neuen Eigentümern vereinbaren können und den Eindruck haben, dass die Hündin Übergewicht hat, haben Sie keine rechtlichen Möglichkeiten hierauf Einfluss zu nehmen. Zuständig für die Überwachung und Einhaltung der Tierschutz-Hundeverordnung und des Tierschutzgesetzes durch die Tierhalter ist das zuständige Veterinäramt. Wenn Sie also den Eindruck haben, dass die Hündin nicht artgerecht gehalten wird (wobei massives Übergewicht im Einzelfall tatsächlich keine artgerechte Haltung darstellt) müssten Sie sich an die zuständige Behörde wenden. Da jedoch der Eindruck „dick“ sehr subjektiv ist, sollten Sie Ihre Sorgen sehr vorsichtig formulieren, da Sie den neuen Haltern damit letztlich eine nicht artgerechte Haltung und einen Verstoß gegen die tierschutzrechtlichen Vorschriften vorwerfen.

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