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Großer Hund an der Leine

von Alexandra P.

Sehr geehrte Frau Fries, wir haben seit knapp sechs Jahren einen Fundhund aus unserem Tierheim in Krefeld. Er ist uns seinerzeit als Schäferhund-Leonberger-Mix übergeben worden. Er ist eine wirkliche Schmusemaus. Tritt ihm jemand im Restaurant auf die Füße, jault er auf und springt weg. Servicekräfte mit vollen Tabletts steigen über ihn hinweg, weil es überhaupt kein Problem darstellt. Allerdings ist er recht rüdenunverträglich, wobei dieses auch durch die anderen Hunde provoziert wird. Selbst kleine Terrier gehen ihm im dritten Angriff noch an die Kehle. Dann wiederum ist bei ihm das Maß voll, er wird dann wütend und beißt auch zu. Seit einigen Monaten haben wir massive Probleme mit einer Nachbarin, deren Dackel die typische Ratte von o. g. Vorfällen ist. Die Halterin allerdings keift mich an, dass mein Hund als Rottweiler(?)mischling gemeingefährlich sei, sie würde das Ordnungsamt und die Polizei informieren, dass mein Hund zwingend einen Maulkorb tragen müsse. Er hätte auch den Hund der Lehrerin gebissen. Ist richtig, aber die Situation war die folgende: Der Hund der Lehrerin, Freddy (Nightmare, komplett verstört, weil er selbst die Halter von der Couch verbeißt), ist unangeleint meinem Hund an die Kehle gegangen, der wiederum angeleint war und ihm dann eine gehörige Lektion erteilt hat. Unser Hund ist immer auf den Wegen angeleint; sie wiederum lassen ihre Giftzwerge frei laufen. Wie ist die Lage, wenn mein angeleinter Hund den ein oder anderen nicht angeleinten Hund attackiert und auch verletzt, weil unsere Maus einfach größer ist. Ich finde, dass es einfach nicht in meiner Verantwortung liegt, dass mein Süßer, der immer an der Leine läuft, dafür verantwortlich ist, dass er nicht angeleinte Hunde, die ihm an die Kehle gehen, beißt. Ich bin wirklich gespannt auf Ihre Antwort, ob ich tatsächlich als Halterin so viel verkehrt mache. Viele Grüße

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Das bedeutet zunächst, dass Sie für die Schäden bzw. Verletzungen, die Ihr Hund anrichtet haften müssen, unabhängig davon, ob Sie eine Schuld an dem Vorfall trifft. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des verletzten Hundes abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. Eine pauschale Antwort ist in solchen Fällen leider nicht möglich, da alle Umstände des Einzelfalles erörtert werden müssen. Indem Sie Ihren Hund stets angeleint ausführen, verhalten Sie sich jedenfalls richtig. Daneben rate ich Ihnen aus haftungsrechtlicher Sicht dringend dazu, den Hund in Restaurants nicht so zu platzieren, dass die Servicekräfte mit vollem Tablett über diesen -anscheinend sehr großen Hund- hinübersteigen müssen.

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