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Unser Hund Otis! (Ärger mit Bauer)

von Nicole A.

Wir gehen mit unserem Hund immer auf dem Radweg an einem Feld (Wiese) spazieren, des öfteren hat uns jetzt der Bauer angesprochen wir möchten doch verhindern, dass unser Hund aufs Feld macht und ihn anleinen! Nun kam er auf uns zu und meint der Hund darf nicht mal mehr angeleint auf dem Feld laufen. Das Feld ist nicht einzäunt und Schilder stehen dort auch nicht! Es scheint aber komischer Weise auch nur unseren Hund zu betreffen.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Landwirte erleiden oft einen wirtschaftlichen Schaden durch freilaufenden Hunde, die das Feld bzw. die Ernte mit Kot verschmutzen, buddeln und rennen. Dafür kann der Hundehalter in Anspruch genommen zu werden. Daneben können Landwirte auch eine gerichtliche Unterlassungsverfügung gegen den Halter erwirken. Respektieren Sie daher das Verbot des Bauern, um einen Rechtsstreit zu vermeiden.

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