zurück zur Übersicht Streit um Besitz 21.07.2016 von Petra M. Schilderung: Fundtier 10.2015, zum ersten Mal beim Tierarzt 3.11.15 Befund: keine Kennzeichnug und Kastration. Ca. 2 Wochen später Kastration und Tätowierung, Registrierung bei TASSO. 18.7.16 angeblicher Verobesitzer droht mit Polizei und Rechtsanwalt, wenn ich meine Katze Else nicht raus gebe. Else ist eine Freigänger. Wurde von dem angeblichen Vorbesitzter auf dem Arm mitgenommen und ist seit dem Verschwunden. Frage: Wie soll ich mich verhalten? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Frage, ob Sie überhaupt Ansprüche haben und welche weiteren Schritte Sie einleiten können, hängt davon ab, ob Sie nach dem Fund der Katze unverzüglich die gemäß § 965 BGB notwendige ordnungsgemäße Fundmeldung gemacht haben oder dies unterlassen und damit möglicherweise eine Straftat, nämlich die der Fundunterschlagung begangen haben. In diesem Falle käme unter Umständen eine Schadensersatzpflicht wegen der Kastration eines fremden Tieres hinzu. Um die Eigentumsfrage und Ihre möglichen Ansprüche zu prüfen müssen daher die Einzelheiten und falls es schon Korrespondenz zwischen Ihnen und dem Vorbesitzer gibt, auch diese bekannt sein. Sofern Sie die Fundanzeige ordnungsgemäß gemacht haben (wobei z.B. ein Anruf beim Tierheim, ob eine Katze gesucht wird, o.ä. dafür nicht ausreicht), läuft ab diesem Zeitpunkt die gesetzliche Sechsmonatsfrist des § 973 BGB, nach deren Ablauf Sie Eigentümer der Katze geworden sein könnten, sofern sich nicht innerhalb dieser Frist der ursprüngliche Eigentümer gemeldet hat. Im Streitfall müssten Sie die ordnungsgemäße Fundmeldung notfalls beweisen können. Bevor Sie also einen Herausgabeanspruch geltend machen, sollten Sie die Rechtslage vorab anwaltlich prüfen lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Frage, ob Sie überhaupt Ansprüche haben und welche weiteren Schritte Sie einleiten können, hängt davon ab, ob Sie nach dem Fund der Katze unverzüglich die gemäß § 965 BGB notwendige ordnungsgemäße Fundmeldung gemacht haben oder dies unterlassen und damit möglicherweise eine Straftat, nämlich die der Fundunterschlagung begangen haben. In diesem Falle käme unter Umständen eine Schadensersatzpflicht wegen der Kastration eines fremden Tieres hinzu. Um die Eigentumsfrage und Ihre möglichen Ansprüche zu prüfen müssen daher die Einzelheiten und falls es schon Korrespondenz zwischen Ihnen und dem Vorbesitzer gibt, auch diese bekannt sein. Sofern Sie die Fundanzeige ordnungsgemäß gemacht haben (wobei z.B. ein Anruf beim Tierheim, ob eine Katze gesucht wird, o.ä. dafür nicht ausreicht), läuft ab diesem Zeitpunkt die gesetzliche Sechsmonatsfrist des § 973 BGB, nach deren Ablauf Sie Eigentümer der Katze geworden sein könnten, sofern sich nicht innerhalb dieser Frist der ursprüngliche Eigentümer gemeldet hat. Im Streitfall müssten Sie die ordnungsgemäße Fundmeldung notfalls beweisen können. Bevor Sie also einen Herausgabeanspruch geltend machen, sollten Sie die Rechtslage vorab anwaltlich prüfen lassen.