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Entziehung der Hundegenehmigung und Aufforderung zur Abschaffung des Hundes

von Elisa K.

Guten Tag, mein Vermieter macht mir zurzeit das Leben echt schwer. Ich wohne in einer Mietswohnung seit bereits 5 Jahren (In dem Aufgang seit 16 Jahren vorher noch bei meiner Mutter). Ich bin damals in die Wohnung mit einer Bernhardiner Hündin eingezogen (meinem Vermieter war dieses bekannt). Diese musste ich leider im Dez. 2015 einschläfern lassen und habe mir schon kurz davor einen neuen Welpen angeschafft, da ich schon befürchtete, dass meine Hündin bald von uns geht. Mein Nachbar (wohnt direkt neben mir) hat seitdem er eingezogen ist aus unerklärlichen Gründen ein Problem mit mir. Es kam schon sehr oft zu Auseinandersetzungen. Nun ist er vor ca. 2 Monaten zu meinem Vermieter gegangen und hat sich wegen Lärmbelästigung beschwert (angebliches dauerhaftes Hundegebell). Mein Hund bellt jedoch nur, wenn es im Hausflur sehr laut ist oder jemand an meiner Haustür ist. Sobald er einmal aufgebellt hatte, fing mein Nachbar, an gegen die Wand zu hauen, was natürlich den Hund eher provozierte weiter anzuschlagen. Da ich im Schichtbetrieb arbeite und auch Nachts arbeite, habe ich mir für die Nacht einen Hundesitter besorgt, um dem Vorzubeugen. Mein Nachbar beschwerte sich jedoch immer wieder erneut bei meinem Vermieter. Ich war auch persönlich mit dem Hund bei meinem Vermieter und habe Ihm die Sachlage geschildert. Der Vermieter selbst äußerte ebenfalls, dass er selbst es auch so einschätzt, dass es dem Nachbarn nicht um den Hund ginge, sondern er ein persönliches Problem hätte. Die anderen Mieter des Hauses habe ich befragt, die bestätigen die Beschwerde des Nachbarns nicht. Der Nachbar versuchte sogar, während meiner Abwesenheit meine Tür einzutreten, weil der Hund auf seine Provokationsversuche nicht anschlug. Dann war ich erneut bei meinem Vermieter und beschwerte mich darüber, dass er das Tier provoziert und versuchte in meine Wohnung einzudringen (lt. Aussagen mehrerer Mieter des Hauses). Es geschah nichts. Nun bekam ich vor einer Woche ein Schreiben wo mein Vermieter mir mitteilte, dass er die Hundegenehmigung entziehe und ich den Hund bis 9.9.16 abschaffen solle aufgrund der angeblichen Lärmbelästigung, die nicht gegeben ist. Ich war natürlich sofort beim Mieterschutzbund und habe eine Rechtsberatung in Anpruch genommen, der mir mitteilte, dass dieses rechtlich nicht durchgesetzt werden kann von Seiten des Vermieters. Nun hat mich mein Vermieter gestern angerufen und teilte mir mit, dass ich die Hundegenehmigung dennoch nicht zurück erhalte, und wenn ich den Hund nicht abschaffe folgt eine fristlose Kündigung. Nun scheint das Problem nicht mehr das angebliche Hundegebell zu sein, nun unterstellen sie mir, dass ich den Hund nicht artgerecht Halten würde und sie dadurch die Abschaffung durchsetzen könne. Meinem Hund ist körperlich sowie gesundheitlich in einem super Zustand. Kann der Vermieter das wirklich unter dem Vorwand durchsetzen ? Ich habe mir die Hundehaltungsverordnung sowie die Tierschutzverordnung durchgelesen und kann nicht feststellen, dass ich dort gegen etwas verstoße. Ich danke im Vorraus für die Antwort Liebe Grüße

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Aus Ihrer Schilderung ergeben sich jedenfalls keine Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und/oder die Tierschutzhundeverordnung. Gut ist, dass Sie offensichtlich die übrigen Mieter auf Ihrer Seite haben und zunächst offensichtlich auch Ihren Vermieter. Sonderbar ist jedoch, dass dieser offenbar „umgeschwenkt“ ist und sich auf die Seite Ihres Nachbarn geschlagen hat. Einen Grund hierfür muss es geben, dies wäre interessant. Zwar ist richtig, dass ein Vermieter nicht dulden muss, dass in seiner Wohnung ein Hund nicht artgerecht gehalten wird, allerdings reicht die einfache Behauptung dessen nicht aus, spätestens vor Gericht, sofern er diese Kündigung tatsächlich durchsetzen will, müsste er seine Vorwürfe auch beweisen können. Sie könnten Ihren Hund schon mal vorsorglich tierärztlich untersuchen lassen und eine schriftliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand des Hundes geben lassen. Dies sollten Sie von einem „fremden“ Tierarzt machen lassen. Ob Sie Ihrem Vermieter diese Bescheinigung schon aushändigen oder erst im Ernstfall überreichen, hängt von den weiteren Einzelheiten ab. Lassen Sie sich daher nochmals vom Mieterverein beraten und fragen auch, welche Ansprüche Sie Ihrerseits gegen den Vermieter haben, da einer seiner Mieter Sie schließlich bedroht und versucht Ihnen die Türe einzutreten (Mietminderung, o.ä.). Wie das Amtsgericht Frankfurt a.M., in seinem Urteil vom 26.3.2015, (Az.: 33 C 3506/14) ausgesprochen hat, hat der Vermieter eine Schutzpflicht gegenüber den übrigen Mietern. Weiter hat es betont: „Das Zusammenleben unter einem Dach steht unter dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Der Vermieter ist jedem Mieter gegenüber, verpflichtet, auf ein friedliches Miteinander hinzuwirken und auf Mitmieter seiner Mieter im Rahmen seiner Möglichkeiten einzuwirken“. Notfalls kann der Vermieter je nach Einzelfall, sogar dem störenden Mieter fristlos kündigen.

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