zurück zur Übersicht Würgehalsband 21.12.2009 von Günter H. Heute hat meine Tochter für unseren Hund ein Halsband im Zoofachhandel gekauft. Ich war entsetzt, dass man noch sog. "Kettenwürger" kaufen kann. Ich war der Meinung, dass sie nach dem Tierschutzgesetz verboten sind????!!! Abbildung bei www.trixie.de Atr.-Nr.: 2194 Vielen Dank für Ihre Antwort mfG GH Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ausdrücklich verboten sind gemäß § 3 Nr. 11 Tierschutzgesetz nur Stromhalsbänder, die auch unter dem Namen “Teletakt“ bekannt sind.“Kettenwürger“ oder Dressurhalsbänder sind nicht ausdrücklich verboten. Gemäß § 2 Nr. 2 Tierschutzgesetz darf einem Tier jedoch die Möglichkeit sich artgemäß zu bewegen, nicht unter Schmerzen und Zufügungen von Leiden und Schäden genommen werden. Verboten ist somit das Würgehalsband in einer Art und Weise zu nutzen, die dem Hund Schmerzen oder Schäden zufügt.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ausdrücklich verboten sind gemäß § 3 Nr. 11 Tierschutzgesetz nur Stromhalsbänder, die auch unter dem Namen “Teletakt“ bekannt sind.“Kettenwürger“ oder Dressurhalsbänder sind nicht ausdrücklich verboten. Gemäß § 2 Nr. 2 Tierschutzgesetz darf einem Tier jedoch die Möglichkeit sich artgemäß zu bewegen, nicht unter Schmerzen und Zufügungen von Leiden und Schäden genommen werden. Verboten ist somit das Würgehalsband in einer Art und Weise zu nutzen, die dem Hund Schmerzen oder Schäden zufügt.